Ausnahme bei leicht erhöhter Miete vom Jobcenter?
Macht das Jobcenter Ausnahmen bei leichten Mieterhöhungen im Rahmen von Hartz IV-Leistungen? Der Umgang mit Mieterhöhungen kann für Hartz-IV-Empfänger eine Herausforderung darstellen. Wenn die Kaltmiete um 40 Euro steigt, fragen sich viele: Macht das Jobcenter eine Ausnahme? Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für angemessenen Wohnraum. Diese Kosten variieren jedoch je nach Region. In Hamburg liegt die Kaltmiete für alleinstehende Personen aktuell bei 501 Euro.
