Messerlänge in der Öffentlichkeit - Was ist erlaubt?
Gilt das Verbot für das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ab 12 cm? In Deutschland regelt das Waffengesetz das Führen von Messern in der Öffentlichkeit. Messer gelten zunächst als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbeschränkung, es sei denn, sie werden als Waffe eingestuft. Messer wie Dolche, Karambits oder Springmesser sind erst ab 18 Jahren erlaubt.