Messerlänge in der Öffentlichkeit - Was ist erlaubt?

Gilt das Verbot für das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ab 12 cm?

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In Deutschland regelt das Waffengesetz das Führen von Messern in der Öffentlichkeit. Messer gelten zunächst als 🔧 und unterliegen keiner Altersbeschränkung ´ es sei denn ` sie werden als Waffe eingestuft. Messer wie Dolche – Karambits oder Springmesser sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Es gibt ebenfalls Messertypen die in Deutschland komplett verboten sind, ebenso wie Butterfly-Messer oder getarnte Waffen.

Das Führen von Messern wird im § 42a WaffG geregelt. Kurz gesagt das Führen von Messern die als Waffen gelten ist verboten. Zusätzlich ist das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm untersagt ´ ähnelt wie das Führen von Messern ` die einhändig verriegeln.

Um auf Nummer sicher zu gehen: Alles ab 12⸴1 cm Klingenlänge fällt unter das Verbot. Ein Beispiel ist das Bear Grylls Ultimate Pro welches oft knapp über dieser Grenze liegt. Essenziell bleibt kein Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm in der Öffentlichkeit zu führen um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Einige empfehlenswerte Modelle die legal geführt werden können sind das Ruike F118 das Mora Robust Pro und das Fällkniven F1. Diese haben alle eine Klingenlänge von unter 12 cm und verstoßen dadurch nicht gegen das Gesetz. Es ist ratsam sich vor dem Kauf und dem Führen eines Messers über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.






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