Änderungen am Auto: Was muss im Brief eingetragen werden?
Welche Änderungen am Auto müssen im Brief eingetragen werden? Bei bestimmten Änderungen am Auto müssen diese im Fahrzeugbrief eingetragen werden. Dazu gehören unter anderem Leistungssteigerungen, Gewindefahrwerke und Zubehörräder. In einigen Fällen reicht es aus, wenn eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine E-Nummer vorhanden ist, während in anderen Fällen eine technische Abnahme durch einen Prüfingenieur oder anerkannten Sachverständigen erforderlich ist.