Abtreibungsrecht: Hat die Frau das alleinige Entscheidungsrecht?
Dürfte die Frau ohne Einverständnis des Vaters abtreiben? Das Abtreibungsrecht in Deutschland sieht vor, dass die Frau das alleinige Entscheidungsrecht über einen Schwangerschaftsabbruch hat. Der Kindsvater hat in dieser Entscheidung keine rechtliche Mitsprache. Das bedeutet, dass eine Frau auch ohne das Einverständnis des Vaters abtreiben darf. Das Abtreibungsrecht in Deutschland ist im § 218 des Strafgesetzbuches geregelt.