Gültigkeit des Schülerausweises beim Schokoticket
Das Schokoticket – ein wichtiges Tool für den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen. Die Nutzung dieser Fahrkarte erfordert die Vorlage eines gültigen Schülerausweises. Doch welche Bedingungen stehen dahinter? Muss der Ausweis stets vorgezeigt werden? Und muss er ein aktuelles Stempelzeichen tragen? Diese Fragen umreißen die zentralen Punkte. Das Vorzeigen des Schülerausweises ist unerlässlich.