Das Thema Mutterpass und die Rolle der Vertretung – Darf eine Vertretung den Mutterpass ausstellen?
Inwieweit ist eine Vertretung berechtigt, einen Mutterpass auszustellen und was sind die geltenden Richtlinien für Schwangere? Die Situation rund um den Mutterpass und die Vertretung einer Frauenärztin wirft viele Fragen auf. Das Wichtigste zuerst – eine Schwangere erhält den Mutterpass nicht sofort nach Feststellung der Schwangerschaft. Ein Herzschlag des Embryos muss erkennbar sein. Dies geschieht normalerweise spätestens in der 7. Woche.
