Bedeutung von "unmittelbare Nähe" im Zusammenhang mit pyrotechnischen Gegenständen
Was sind die Risiken und Regelungen im Zusammenhang mit dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in "unmittelbarer Nähe" von schützenswerten Gebäuden? Die Definition von "unmittelbare Nähe" ist im Bereich der Pyrotechnik von zentraler Bedeutung. Es ist kein feststehender Begriff. Er beschreibt den notwendigen Abstand zu sensiblen Örtlichkeiten wie Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen. Der Gesetzgeber möchte hiermit sicherstellen, dass niemand unnötig gefährdet wird.