Submissionsergebnis und die Bekanntgabepflicht nach VOB
Was ist ein Submissionsergebnis und darf es nach VOB bekannt gegeben werden? Ein Submissionsergebnis ist die Zusammenfassung der eingegangenen Angebote bei einer Ausschreibung, insbesondere bei Bauleistungen. Es dient dem Ausschreibenden als Grundlage für die Auswahl des geeigneten Bieters. Die Frage nach der Bekanntgabe des Submissionsergebnisses wird in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Gemäß §16 Abs.