Verweigerung der Klausur aufgrund von Schulgelände-Verlassen
Inwieweit dürfen Schulen die Teilnahme an Klausuren verweigern und welche Wege stehen betroffenen Schülern offen? Die Frage bezüglich der Klausurverweigerung ist äußerst brisant. Schüler, die das Schulgelände nicht verlassen, können unter bestimmten Umständen von der Klausur ausgeschlossen werden. Diese Regelung hat rechtliche Grundlagen, ist jedoch anfällig für Anfechtungen. Eine Beschwerde beim Schulamt wird dringend angeraten.
