Übernimmt krankenkasse kosten psychotherapie

Bzw. wie groß ist der Teil den sie übernimmt?

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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie?

Bislang gilt die Einschränkung auf drei Therapieverfahren: Verhaltenstherapie als Verfahren, sowie die tiefenpsychologischen Verfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie in der es drei generelle theoretische Richtungen gibt: einmal die Psychoanalyse nach Sigmund Freud, die Analytische Psychologie nach Carl Gustav Jung und die Individualpsychologie nach Alfred Adler. Der Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie empfahl im Mai 2002 die Gesprächspsychotherapie als „wissenschaftlich anerkanntes Verfahren“ mit aufzunehmen. Die Behandlung mit Gesprächspsyachotherapie wird derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die hierfür notwendige sozialrechtliche Anerkennung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, welche Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, steht noch aus. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist die Gesprächspsychotherapie nicht anerkannt.
Der Patient kann so auch einen von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten seiner Wahl aufsuchen und muss nicht mehr wie früher zunächst einen Arzt konsultieren. Allerdings ist während der ersten Sitzungen eine parallele ärztliche Überprüfung auf das Nichtvorhandensein einer körperlichen Erkrankung vorgesehen. Nicht alle Psychotherapeuten mit staatlicher Zulassung haben auch die Kassenzulassung. Bei Privatabrechnung müssen Zustimmungen vor Beginn einer Therapie eingeholt werden.
Quelle:Psychotherapie – Wikipedia
Ja, die KK übernimmt die Kosten. Du musst zu einem Neurologen, der Dich weiterleitet oder direkt zu einem bei Deiner KK zugelassenen Psychologen oder Psychotherapeuten. Ob er bei Deiner Kasse zugelassen ist, kannst Du beim Ersttelefonat erfragen. Oder Du läßt Dir direkt von Deiner KK die Liste der Therapeuten schicken. Du hast auf jeden Fall 5 probatorische Sitzungen, nach denen der Therapeut ein Gutachten bzgl. der Notwendigkeit der Therapie fertigt und über den medizinischen Dienst der KK genehmigen läßt. In der Regel wird das genehmigt. Es gibt Höchstsätze. Manche Therapeuten rechnen höher ab, so dass Du pro Sitzung bis zu 10 Euro selbst zahlen musst. Das kannst Du aber beim ersten Besuch alles erfragen. Sollte eine Eigenleistung gewünscht sein, so kannst Du auch einen anderen Therapeuten auswählen, der nur die Kassensätze abrechnet. Auf jeden Fall musst Du aber 10 Euro pro Quartal selbst zahlen, wie beim Facharzt. Deine KK ist verpflichtet, Dich hierüber genauestens zu beraten. Viel Glück bei der Auswahl und viel Erfolg
Ja, wenn die Therapie verordnet wird. Mir wurde von meinem Neurologen eine Gesprächstherapie verordnet, die anstandslos übernommen wurde. Du hast sogar die Möglichkeit, mehrere Psychologen auszuprobieren, denn die Chemie muss besonders bei so einer Therapie stimmen. Deshalb ist die erste Stunde immer erstmal eine Schnupperstunde, um sich ein Bild voneinander zu machen. Erst wenn Du und der Therapeut zusammenarbeiten wollen, setzt dieser sich mit der Krankenkasse in Verbindung.
Das kann Dir sogar Dein Hausarzt verschreiben. Auch eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt dann die vollen Kosten. Es muss nur ein bei der Krankenkasse zugelassener Therapeut sein. Es gibt eine zentrale Stelle für jedes Bundesland. Dort kannst Du anrufen und fragen welcher Therapeut einen Platz frei hat. Dann erhältst Du Telefonnummern aus Deiner Nähe und kannst ein Erstgespräch führen.
wenn du privatverichert bist auf jedenfall
Vorsicht gerade private Versicherer schränken die Leistungen gern ein. 30 Sitzungen und nur noch 80% und so etwas. Manche sehe überhaupt keine Leistungen vor.
Muss sie übernehmen, wenn der Arzt es anordnet
ich denke ja, wenn Sie von einem Facharzt verordnet wird.
Der Therapeut muß nach einem Erstgespräch einen Antrag bei der Krankenkasse um übernahme von meist erstmal 25-50 Therapiestunden stellen. Dieser wird dann von einem Gutachter überprüft und ggf. bewilligt oder abgelehnt.
LTD


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