Zeitung ohne einverständnis foto veröffentlichen

Da ist mir nicht passiert, aber mir fällt auf, das die "Bild" Zeitung das ununterbrochen macht.

7 Antworten zur Frage

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Darf eine Zeitung ohne Einverständnis, ein Foto von mir veröffentlichen?

Wenn eine Person im Zentrum des Bildes ist, also wirklich den Blickfang darstellt, dann benötigt man die Einverständnis dieser Person, bevor man es veröffentlichen darf.
Befindet sich eine Person nur irgendwo im Bild, beispielsweise sehr am Rand, oder innerhalb einer Menschengruppe, darf das Bild einfach so veröffentlich werden.
Handelt es sich aber um prominente , so dürfen die Bilder immer verwendet werden, denn das bringt ein Leben in der Öffentlichkeit mit sich, damit muss man rechnen und das ist legitim.
Und falls manche Zeitungen sich über soetwas hinwegsetzen, kann die betreffende Person sie theoretisch verklagen, und wird dann eine Art Schmerzensgeld bekommen.
Handelt es sich aber um ein brisantes Thema, das viele Aussenstehende interessiert, so zahlt die Zeitung in den meisten Fällen wo lieber, da der Gewinn größer als der Verlust ist.
Wann ist eine Einwilligung nicht erforderlich?
Antwort:
Dies ist in § 23 Abs. 1 KUG geregelt. In Kurzform bei
1. Persönlichkeiten der Zeitgeschichte,
2. Personen, die nur Beiwerk neben einer Landschaft oder öffentlichen Örtlichkeit sind,
3. Personen auf Versammlungen und öffentlichen Aufzügen und bei
4. Veröffentlichung im höheren Interesse der Kunst.
Aber auch dann ist eine Veröffentlichung unzulässig, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird.
Dann darf Dein Photo auch in Blöd.
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ja, dass darf sie, wenn mehr als 5 personen auf dem bild sind, soweit ich weiß
Ja, darf sie. Unter bestimmten Bedingungen. Aber sei dir sicher, dass die Bildblöd sehr darauf achtet.
Wenn du im Rampenlicht stehst ja, sonst nur wenn du ins Foto gerätst, d.h. nicht die Hauptattraktion im Foto bist
Wenn Du eine "öffentliche Person" bist, oder die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Deiner Person hat, weil Du vielleicht ein Sittenstrolch bist, oder möglicherweise die Welt vor einem solchen gerettet hast, dann ja. - Wurdest Du nur deshalb aufgenommen, weil Du schamlos in der Nase gebohrt hast, würde Deine Intimsphäre verletzt. Insofern müsstest Du gefragt werden, ob Du mit der Veröffentlichung einverstanden bist.
Das kommt darauf an … wenn Du eine Person des öffentlichen Interesses bist, dann darf sie das …
Ja, darf sie. Einzig in der Werbung muss dein Einverständnis eingeholt werden


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Bei Hesekiel A erscheinen vier Wesen, vermutlich Engel: Und ich sah: Und siehe, ein Sturmwind kam von Norden her,


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- Unrecht liebe Abby-Road64 Musste auch schmunzeln, als ich das Bild sah. Aber Deine Frage ist doch auf jeden Fall damit beantwortet -