Wird man anderen land aufgenommen aus deutschland flüchtet jugendamt kinder wegnehmen
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Wird man in einem anderen Land aufgenommen wenn man aus Deutschland flüchtet weil einem das Jugendamt die Kinder wegnehmen will?
Solange ein Auslieferungsabkommen besteht, würdest Du bei internationaler Fahndung selbstverständlich ausgeliefert werden, da Du gegen geltendes Recht verstößt und zusätzlich auch noch dich der Kindesentziehung strafbar gemacht hast.
wenn du nach Russland flüchtest wirst du nicht ausgeliefert
Ne, da würden die Kinder weggenommen und in eines der leibreizenden Heime gesteckt!
Dawei, dawei.
oder wird man dann an die Behörden vom Herkunftsland ausgeliefert?"
Antwort: JA
Das kommt darauf an, wer das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Hast du alleine zumidnest das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, kannst du machen was du willst. Hat das Jugendamt bereits das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, ists zumindest Kindesentziehung und Länder mit Rechtshilfeabkommen würden dich selbstverständlich an Deutschland ausliefern, wenn ein Haftbefehl erlassen werden würde. Kindesentziehung wäre ein mehr als hinreichender Grund, da juristisch gesehen ein Verbrechen.
Gibt es bei Variante aVater / Mutter sonst jemand) dürftest du die Kinder nur mit Zustimmung des anderen ins Ausland verbringen. Ansonsten wieder Kindesentziehung, strafbar, Haftbefehl, Ausland und im übrigen wäre damit jedwedes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht verwirkt.
Also insgesamt dumme Idee, solange man nicht alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
.und von was willst Du Deine Kinder und Dich ernähren? Betteln gehen?
In Europa hast Du keine Chance zur Einreise, da musst Du genug Geld mitbringen, um allein über die Runden zu kommen. Nicht in allen Ländern gibt es Sozialhilfe.
Auswärtiges Amt Berlin - Kindesentziehung
.ehe in D Dir das Jugendamt die Kinder wegnimmt, müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Insofern.
Wenn das als Asülgrund dort giltet dann nicht.
Viel interessanter die Frage: Wie kann es so weit kommen und was muß vorfallen, damit das Jugendamt die Kinder wegholen will?