Wie schütz man sich partner getrennt lebend ist neuschulden
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Wie schütz man sich wenn man von seinem Partner getrennt lebend ist vor seinen neuschulden?
Wenn mein Mann nun schulden macht, kann ich dafuer belangt werden?
jeder ehepartner ist juristisch gesehen eine einzelperson und haftet nicht für die schulden des anderen ehepartners, weder als verh. noch als getrennt lebender.
für ein gemeisames konto haften beide-also konten trennen und ein eigenes konto machen
kontovollmacht bei der bank für den ex-partner zurücknehmen.
Hat ein Ehepartner seine Schulden bereits mit in die Ehe gebracht, so haftet der andere nicht mit. Ist ein Ehepartner während der Ehe allein Zahlungsverpflichtungen eingegangen, haftet der andere ebenfalls nicht mit.
Eine Mithaftung gibt es nur, wenn beide einen gemeinsamen Kauf-, Kredit- oder Ratenzahlungsvertrag oder sonstigen Vertrag unterschrieben haben. Allerdings verlangen die Banken in der Regel bei der Kreditaufnahme die Unterschriften beider Eheleute
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/trennung.htm
Wenn Sie nicht ausdrücklich für die Schulden mitunterschrieben haben, haften Sie nicht für Verbindlichkeiten Ihres Ehegatten. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins entsteht keine gegenseitige Haftung.
Viele denken, man könne die Haftung für Schulden des Ehegatten nur durch Gütertrennung aufheben. Das ist grundlegend falsch. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haftet man für die Schulden des anderen nur dann, wenn man sich explizit hierzu z.B. gegenüber der Bank verpflichtet hat.
Schulden in der Ehe: Ratgeber zur Scheidung
wenn ihr im gestzlichen gueterstand lebt, liebe stefanie, haften die partner gegenseitig.
es sei denn, da wurde unlaengst was geaendert.
korrekt, keiner haftet für den anderen, solange er nichts unterschreibt
ich bin auch getrennt lebend, nicht geschieden. da ich den umgang mit geld meiner frau kenne, haben wir einen vertrag geschlossen, dass wieder sie fuer meine noch ich fuer ihre schulden haftbar zu machen ist/bin, die sie/ich nach dem. macht.
klappt gut, meine frau faengt an zu sparen,.
jeder der beiden sollte natuerlich ein original der vereinbarung haben.
es gibt keine haftung für schulden des ehepartners, sofern alle konten getrennt und kontenvollmachten gelöscht sind
selbst in der ehe haftet kein partner für schulden des anderen, sofern er nicht mitunterzeichner ist
das wüde das insolvenzrecht der pi auf den kopf stellen
Viele denken, man könne die Haftung für Schulden des Ehegatten nur durch Gütertrennung aufheben. Das ist grundlegend falsch. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haftet man für die Schulden des anderen nur dann, wenn man sich explizit hierzu z.B. gegenüber der Bank verpflichtet hat.
Schulden in der Ehe: Ratgeber zur Scheidung
sonst würde ich heute noch für ex-mann nr.1 mitzahlen
Zwei verschiedene Fälle: Jeweils Mann und Frau, welche in Trennung leben aber noch nicht geschieden sind.
Fall 1: Frau ist kaufsüchtig und bestellt bei diversen Versandhäusern, immer und immer wieder, kann zum Schluss aber keine Rechnungen mehr bezahlen. Die Versandhäuser und nach einiger Zeit auch der Gerichtsvollzieher wenden sich an den Nochehemann. Nochehemann geht zum Anwalt und muss. nun doch zahlen!
Fall 2: Nochehemann kauft sich ein Auto, wird aber arbeitslos und kann keine Raten mehr zahlen. Frau hat einen Job und wird durch die Autobank zur Zahlung aufgefordert. Frau lehnt dieses ab - vorerst. Weil. nach einem Gerichtlichen Mahnverfahren zahlt sie nun doch. Ihr Anwalt sagt: Ja du musst zahlen, solange ihr verheiratet seid.
Beides sind Fälle, welche ich persönlich kenne.
Warum ist das dann so?
Noch mal zur Erinnerung: Beide sind noch NICHT geschieden.
Bonusfall: Eine Bekannte hat jetzt erst erfahren, dass sie einen Schufaeintrag hat weil sich ihr damaliger Nochehemann ein Auto gekauft hat und dann aus unerfindlichen Gründen nicht mehr gezahlt hat. Sie selber ist in diesem Auto nie mitgefahren. Sie hat also wie die beiden anderen auch nie für irgendwas unterschrieben. Trotzdem ist sie jetzt die Blöde. Warum ist das denn dann so?
also ich weiß auch, wenn keine gerichtliche Vereinbarung geschlossen ist, dass auch für den Fall der Not keiner für den anderen einstehen muß, sind die Ehepartner beide zahlungspflichtig, auch wen einer der beiden keinen Kaufvertrag geschlossen hat! alleine auf den Namen des anderen einzukaufen, würde den auch verpflichten, zahlen zu müssen.
Das weiß ich aus eigner Erfahrung, weil bei meiner Ehescheidung ist auf Anraten meines Rechtsanwaltes vonm Ehemann keinen Versorgungsausgleich gefordert habe, dafür aber auch für den Fall der Not wir gegenseitig nicht zur Kasse gebeten werden können.
1. auf wen liefen die versandhausrechnungen?
2. wenn sie den autokredit nicht, was ungewöhnlich von seiten der bank wäre, bei ehegatten, nicht unterschrieben hat, hat sie einen verdammt miesen ra