Wie schnell gelber krankenschein arbeitgeber vorliegen krankenkasse
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Wie schnell muss ein Gelber Krankenschein dem Arbeitgeber vorliegen und wie schnell der Krankenkasse?
nicht ganz richtig - es sind 3 Kalendertage
Der Samstag ist ein Werktag
Zählt der Samstag als Werktag? Also bei Unternehmen bei den man nicht weiß ob sie Samstags arbeiten?
Beim Arbeitgeber 3 Tage und dein Arzt schickt den Schein selbst zur Kasse
Hier wo ich wohne muss man den 2. Schein selbst an die Krankenkasse senden.
Anscheinend ist es wohl überall unterschiedlich.
nicht alle Ärzte schicken den an die Kasse. Die meisten geben ihn dem Versicherten, der muss sich eigentlich selber darum kümmern, dass er an die Krankenkasse geht.
Am 3. Fehltag, wie es die anderen User schon richtig sagen.
Der Krankenkasse MUSS man ihn überhaupt nicht vorlegen.
Einige Krankenkassen haben aber Ärzte dazu verpflichtet, diese Krankmeldungen direkt an sie zu schicken. Das ist wohl bei der AOK der Fall.
Die Kassen erhalten in der Abrechnung sowieso die Begründung und Meldung, weshalb krankgeschrieben wurde - Diagnose usw.
Aber: es könnte mal, bei Folgeerkrankungen, wichtig werden, wenn die Kasse dann schnellen Zugriff auf die Krankmeldungen hätte. Das wäre bei Berufsunfähigkeit der Fall - als Beispiel - wenn dann Lückenlos Krankmeldungen da wären, die sich auf die entsprechende Krankheit beziehen, wegen der evtl. Berufsunfähigkeit droht.
Man kann diese Krankmeldung also gut und gerne nach Monaten erst einreichen - oder sie selbst archivieren.
Hallo Jutta, das ist nicht einheitlich festgelegt. Bei uns geben ihn viele Ärzte dem Versicherten mit. Der muss ihn selber bei der Krankenkasse abgeben oder ihn hinschicken. Auch AOK Versicherte. Hat also damit nichts zu tun.
Wenn der Versicherte die Krankmeldung nicht bei der Krankenkasse abgibt und ist länger als 6 Wochen krank, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung verweigern! Hatte schon einen Angestellten wo das der Fall war. , Bine
das ist auch nicht einheitlich geregelt.
Hier verlang das nur die AOK.
Verweigern können die die Zahlung deshalb nicht. Dann holt man sich eine Kopie beim Arzt, der hat ja auch noch nen Durchschlag.
.Woraus Arbeitnehmer nun den Schluss ziehen könnten:
am besten die Zettel gar nicht an die Kasse schicken, wenn die AU weniger als 6 Wochen dauert.
Zum einen werden damit MDK-Termine verzögert, zum anderen tauchen diese Zeiten dann nicht in den Aufstellungen über AU-Zeiten auf, die evtl. ein späterer Arbeitgeber bei Bewerbungen verlangt.
Zu beachten ist allerdings, daß es bislang nur die Rechtsprechung eines LSG ist, also noch nicht gesichert.
Wenn mich nicht alles täuscht, gibts sogar ein Gesetz, dass der Arzt diese AU der Kasse zu schicken hat.
Acuario, in der Regel ja, aber manche Ärzte nicht.
Die Krankmeldung muss innerhalb von 3 Kalendertagen beim Arbeitgeber vorliegen.
Bei der Krankenkasse kann man sich ein paar Tage Zeit lassen. Wenn man allerdings einmal länger als 42 Tage krank ist und die Krankenkasse hat die Krankmeldungen nicht vorliegen, können die die Zahlung des Krankengeldes verweigern. So einen Fall hatte ich einmal bei einem Arbeitnehmer von uns.