Wie mich absichern jemandem verleihe

Angenommen, ich wäre bereit, einem Verwandten oder Bekannten meine Digitalkamera für eine Familienfeier o. ä. zu leihen - kann ich mich da irgendwie über die Vertrauensbasis hinaus absichern bzw. wie bin ich da rechtlich abgesichert? Muss der Betreffende die Digitalkamera bezahlen, wenn sie kaputt geht? Oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Mich interessiert da vor allem einfach mal, wie da die rechtliche Situation ist. Dass Lycos IQ für Rechtsfragen nicht unbedingt der geeignete Ort ist, weiß ich - aber vielleicht habt ihr ja trotzdem ein paar gute Infos.

12 Antworten zur Frage

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Wie kann ich mich absichern, wenn ich jemandem etwas verleihe?

Wenn Du nichts besonders regelst, gelten die Vorschriften des BGB. Diese findest Du dort im "Recht der Schuldverhältnisse".
Siehe auch:
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/_buch/navi/bgb2navi.htm
Das kann man mit einem kleinen privaten Vertrag alles regeln, sollte man auch tun. REr soll sich verpflichten, für mögliche Schäden aufzukommen. Ansonsten würde ich das Ding nich verleihen.
Guten Tag!
"Leihen? Ich mache das immer so:
Jemand leiht sich etwas und während er/sie Ihre Bitte vorträgt, poliere ich meinen 38er Bulldog!
Wenn die "Person" immer noch leihen möchte, erzähle ich etwas über das Fingerabschneiden der YAKUZA oder die alten "Familien Methoden"!
Wenn er DANN bekommt was er erbat, kommt der Hinweis auf: Ich weiß wo DU wohnst! Und ALLES wird PÜNKTLICHST wiedergegeben!
Also ich verleihe oft Dinge und bekomme sie IMMER zurück!"
Valiantwing
Ach und falls ich was leihen muß? Immer wieder zurück natürlich! In gutem Zustand selbstverständlich! Beschädigt, bezahle ich ohne Frage! Alles andere wäre auch.peinlich
die natürlich leben wie es sich gehört, haben eine PHV die kümmern sich wenn es richtig teuer wird, alles andere "regelt" man doch wie unter Freunden
Hi Valiantwing!
, die ich zu schätzen weiß. Hast du jedoch noch einen ersthaften Tipp bzw. Hinweise, wie das rechtlich geregelt ist?
Labradorine
Wenige Haftpflichten leisten bei geliehenden Gegenständen
Dann gebe ich dem "Kind" einen anderen Namen
Das ist Betrug und strafbar, viel einfacher ist es, eine zu haben, die es leistet.
huch*
"Ist das Betrug?
*schreck*
Na das mache ich doch nicht! Ich bin schließlich kein Politiker
wenn du deinen Verwandten nicht VERTRAUST,dann leih ihm nichts.so einfach ist das
Gerade so eine empfindliche Sache wie eine digitalkamera würde ich auch nur an jemanden verleihen, dem ich absolut vertrauen kann, in der Handhabung und auch in der Fairness, dann erübrigt sich ein Vertrag, den man natürlich machen könnte. Dinge können aber auch ungewollt kaputt gehen , dann haftet der Entleiher auf Schadensersatz, aber nur bei grober Fahrlässigkeit. Ich meine allerdings, dass die eigene Haftpflichtversicherung eintreten müsste, ist doch ein klassischer Fall dafür.
Hm, keine Ahnung, ob das auch in so einem Fall geht.
Und wie ich das mit dem Schuldschein verstehe, geht dann ja auch der Geber/Verleiher der Kamera eine Verpflichtung ein - nämlich sie auf jeden Fall zu verleihen, während der andere sie nimmt und, falls was kaputt geht, sich verpflichtet zu zahlen.


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