Wie lange sich händler reparatur zeit lassen schwersten mängeln behafteten waschtrockner verkauft

Wir haben nach extrem verspäteter Lieferfrist am Freitag den bestellten Waschtrockner vom Händler geliefert und aufgestellt bekommen. Nun, läuft das Gerät aus, wird beim Waschvorgang extrem laut, der Deckel wird bei manchen den Waschprogrammen , beim Schleudern wandert die Waschmaschine ans andere Ende vom Badezimmer und wenn nur der Trockner läuft dann ist soviel Wasser im Innenraum der Maschine das wenn ich die Trommel öffne die ganze Wäsche wieder nass wird. Nun, habe ich am Samstag umgehend reklamiert und ich habe eine Extragarantie dazugekauft und werde von A nach B geschickt und wieder zurück. Und am Dienstag will der Händler einen Termin vereinbaren. Da ich aus beruflichen Gründen angewiesen täglich Wäsche zu waschen dauert mir das viel zu lange.das erst am Wochenende die Wama repariert sind. Was sind meine Rechte?

7 Antworten zur Frage

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Wie lange darf sich ein Händler mit der Reparatur Zeit lassen, wenn er einen mit schwersten Mängeln behafteten Waschtrockner verkauft?

Wenn bei dem –von Euch gemeinsam unterzeichneten Vertrag- nichts Anderes vereinbart war, gilt:
- Ware zurück / Geld zurück
- nachweislich dann aber protokollieren)) angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen
- Austauschgerät anfordern
- Preisnachlass aushandeln
Wie gesagt, die oberen 4 Wahlmöglichkeiten hast Du definitiv, auch wenn Dir der Verkäufer was Falsches erzählt. Nur, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde für den E-Fall der Gewährleistung, gelten die AGB-Vereinbarungen statt des Gesetzestextes.
Ist das wirklich so? Dürfen AGB die Gewährleistungsbestimmungen des Gesetzes außer Kraft setzen? Ich glaube, dass man Gewährleistung nicht durch AGB ausschließen kann.
Die Gewährleistung kann man nicht ausschließen, wohl aber -außer bei Verbrauchsgütern- die Art der Mängelbeseitigung. Diese wird ansonsten vom Käufer bestimmt.
Ooops Ihr Zwei. Ich fange jetzt aber nicht an, hier ein Lehrbuch zu schreiben.
Gewährleistung kann
- zwischen „Kaufleuten“ ausgeschlossen werden
- bei „Gütern“ wie Tieren, Pflanzen, verderblicher Ware reduziert werden usw. usf.
Rennt aber jemand von Euch in den Blumenladen, weil die Rose nach 8 Tagen den Kopf hängen lasst? Hier gilt nach letzter aktueller Rechtsprechung : 10 Tage.
Dächer? 30 Jahre. Bau? 5-7 Jahre.
Pflanzt ein Gärtner einen Baum – 2 Jahre.
Pflastert er die Einfahrt und/oder setzt einen Zaun und pflanzt einzelnen Baum im Rahmen des gleichen Vertrages, gelten für den Baum 5 Jahre. Wenn der AN clever ist, stückelt er in mehrere Einzelverträge, dann verändert sich die gesetzliche Gewährleistung wieder
meines Wissens ist eine Rücknahme des Geräts drin bzw. unumgänglich * Ich hoffe im Vertrag waren keine kleingedruckten anderen Vereinbarungen drin die du evtl. überlesen hast.
Dass eine Entschädigungszahlung f.d. nicht-waschen-können drin ist glaube ich mal nicht.
Probieren könntest du's aber mal - mittels Vorlage v. Waschsalon-Quittungen.
Gestern wurde mir zugesagt das am Mittwoch das Gerät ausgetauscht werden soll. Bin ja mal gespannt, vorallemdingen zeigt das Gerät immer mehr Mängel.
Heute wurde die Waschmaschine ausgetauscht und sie läuft wieder aus!
Habe nun erneut reklamiert und nun geht das Affentheater weiter