Wie lange ist abmahnung vermieter gültig

ich hatte mich bei den Vermietern gemeldet und gesagt das die fenster sobalt es kalt wird feut werden und ich immer nur am wischen bin. Die Luftfeuchtigkeit wurde gemessen. Es Stellte sich raus das natürlich ich dran schuld bin! Weil ich nicht richtig stoßlüfte und heize! Genau aber das tue ich richtig! Deswegen hab ich ne Abmahnung bekommen. Und ich soll noch alles erneuern und Fenster vom eingedrungenen Schaden befreien. Ich finde es nicht fair das sie mir nicht helfen wollen, sondern das sie mich so darstellen als ich extra das alles verursache! Wie lange ist nun die Abmahnung gültig? Die wollen Sie unterschrieben zurückhaben. Muss ich das tun? Und muss ich die Fenster komplett vom eingedrungenen Schaden befreien? Können die Vermieter mich kündigen auch wenn ich ein Schreiben an die geschickt habe wo ich über ihre Abmahnung und die Art des Schreibens nicht sehr erfreut bin geschrieben hab? und das ich die Abmahnung nicht unterschreiben werde? Und das Sie mir etwas mehr entgegenkommen könnten?

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Wie lange ist eine abmahnung vom vermieter gültig?

Falsches Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter ist die Standardausrede Nr. 1 der Vermieter bzw. Verwaltungsgesellschaften. Es gibt Mieter, bei denen dieser Grund tatsächlich stimmt, in den meisten Fällen liegt jedoch ein Mangel der Bausubstanz vor und dieser geht zu Lasten des Vermieters.
Nach dem zu urteilen, was Du schreibst, wirst Du jedoch nicht allein gegen Deinen Vermieter ankommen. Das Beste wäre in der Tat, Dir Hilfe bei einem Mieterschutzverein zu holen. Dort mußt Du allerdings Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag ist in der Regel nicht sehr hoch. Wenn Du ihn Dir aber dennoch nicht leisten kannst, kannst Du auch zur Öffentlichen Rechtsauskunft gehen. Die sind bei den Ortsämtern angesiedelt. Dort kann man Dir auch sagen, wie lange eine Abmahnung gültig ist bzw. ob diese Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist oder nicht eventuell sogar zurückgewiesen werden muß. Auf gar keinen Fall solltest Du sie unterschreiben oder anderweitige schriftliche Zugeständnisse machen.
Dein Schreiben an den Vermieter berechtigt nicht zur Kündigung.
Darüber hinaus: Als Mieter stehen Dir auch Rechte zu. Welche das im Einzelnen sind, erfährst Du ebenfalls in einem Mieterverein oder bei der Öffentlichen Rechtsauskunft.
Geh bitte mit deinem Anliegen zum Mieterschutzverein. Aber unterschreiben musst du gar nichts
Wer hat festgestellt das du nicht richtig lüftest? Dein Vermieter? Die sagen immer das der Mieter dran Schuld ist.


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