Wie hoch ist gesetzliche mindesurlaubsanspruch friseure

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr. Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist zwingend und darf vertraglich nicht unterschritten werden. Mehr kann natürlich jederzeit mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Vielfach sehen auch Betriebsvereinbarungen oder einschlägige Tarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch vor Quelle:Finanztip – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin

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Wie hoch ist der gesetzliche Mindesurlaubsanspruch für Friseure