Wie bekommt man deutschland waffenschein ab jahren
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Wie bekommt man in deutschland einen waffenschein und ab wie vielen jahren?.
NEU: Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist seit 04.03 der sog. Kleine Waffenschein erforderlich.
Zum Führen von Schußwaffen in der Öffentlichkeit benötigen Sie einen Waffenschein. Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis.
Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft.
Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatl. anerkannten Sachkundekommission erforderlich.
Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit.
Informationen zur Novellierung des Waffenrechts zum 01.04.2003
Kleiner Waffenschein
Der Erwerb und Besitz von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen,. unterliegen auch nach dem neuen Gesetz nur dem Alterserfordernis von 18 Jahren. Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohn- oder Geschäftsräume bzw. des eigenen Hausrechtsbereiches ist ab 04.2003 der sog. Kleine Waffenschein erforderlich.
Wer ab 01.04.2003 eine solche Waffe führt, ohne über den Kleinen Waffenschein zu verfügen, macht sich strafbar!
DerKleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit unbefristet ausgestellt. Die Gebühr. beträgt 50.-€. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum Schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, befriedeten Hausrechtsbereiches, was sich auch auf das Schießen an Silvester bezieht. Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem Waffenschein ein gültiger Personalausweis mitzuführen."
mehr unterhttp://www.erlangen.de/de/Desktopdefault.aspx/tabid-252/112_read-4839/
"1.
Umgang mit Waffen und Munition dürfen grundsätzlich nur Personen haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings lässt das Gesetz hiervon auch Ausnahmen zu.
. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben. Auch bestehen. Ausnahmen hinsichtlich des Schießens von Minderjährigen auf Schießstätten oder für Inhaber von Jugendjagdscheinen.
30. Wie kommt man an einen Waffenschein, welche Regeln und Bedingungen gibt es dafür? Bekommt jeder der sich bedroht fühlt oder einen nicht ganz ungefährlichen Job hat die Erlaubnis, Waffen zu besitzen und zu benutzen? Hat z.B. jeder Privatdetektiv eine Pistole?
Einen Waffenschein benötigt man zum Führen einer Waffe. Diese Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn neben den üblichen Voraussetzungen für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wie, z.B. Zuverlässigkeit, durch den Antragsteller glaubhaft gemacht wird, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet ist und der Erwerb und der Schusswaffe geeignet ist, diese Gefahr zu mindern. Führen darf er diese Waffe nur, wenn er glaubhaft macht, dass die eben genannten Voraussetzungen auch außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztum vorliegen.
Daher hat z.B. auch nicht jeder Privatdetektiv, wie es im Fernsehen oft dargestellt wird, einen Waffenschein. Auch hier gilt, dass er ein entsprechendes Bedürfnis hierfür geltend machen muss.
Auch Sicherheitsdienste bekommen nur unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Führen von Waffen., wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine Person o. ein Objekt besonders gefährdet ist.
Ein Waffenschein wird auf max. 3 Jahre für bestimmte Schusswaffen erteilt. Er kann zweimal um höchstens drei Jahre verlängert werden. Sein Geltungsbereich ist von der Waffenbehörde auf bestimmte Anlässe o. Gebiete zu beschränken. Nur in Ausnahmefällen kann von diesen Regeln abgewichen werden.
http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/1181.htm?http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/schwer/4698.htm&http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/schwer/575.htm">http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/schwer/4698.htm&http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/schwer/575.htm">http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/1181.htm?http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/schwer/4698.htm&http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/smi/schwer/575.htm
Vorraussetzung für eine Erlaubniss
1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat ,
2.
die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,
3.
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat ,
4.
ein Bedürfnis nachgewiesen hat und
5.
bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachweist.
kleine zusatz Infos:
§5 Keine Vorstrafen begangen in den letzten 10 Jahren.
§6 Keine Drogenabhängigkeit + fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung
§7 Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.