Werbungskosten man verpflegungskosten geltend machen
3 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Werbungskosten: wann kann man Verpflegungskosten geltend machen?
Verpflegungsmehraufwendungen kann man nur geltend machen, wenn man mehr als 8 Stunden beruflich von zu Hause und der regelmässigen Arbeitsstätte entfernt ist. Der Ausbildungsbetrieb bildet idR die regelmässige Arbeitsstätte. Deswegen kann es für die Berufsschultage in Betracht kommen, wenn die 8 Stnden dort überschritten werden.
Ja,was denn nun.stimme eher Tulumino zu, denn Pauschalen kann man auch als Azubi geltend,selbst,wenn man meine Steuern zahlt.Sonst hätten viele Azubis keinen Anspruch auf das Kindergeld.
Was ist,wenn der Schultag aber nur fünf Zeitstunden dauert und man danach in den Betrieb zurückkehrt, kann ich dann auch die Verpflegungspauschale geltend machen?
Die 8 Stunden müssen auswärtig sein. Bei 5 Stunden gibts nichts.
Verpflegungsmehraufwand kann man in der Regel für Dienstreiesen oder bei Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte geltend machen. Infos zum Verpflegungsmehraufwand findest du hier:Verpflegungsmehraufwand | Spesen-Ratgeber: Tipps und Tricks