Frage kindergeld

Abend Community, ich wende mich mit einer recht wichtigen Frage an euch und zwar wäre diese wie folgt: Die Eltern einer sehr guten Freundin leben getrennt sie wohnt bei ihrem Vater während die Mutter aber für Sie Unterhalt erhält zudem hat nun die Mutter ihre eigene Tochter angeschwärzt nach dem Motto "sie will ihre Schule abbrechen" damit sie kein Kindergeld mehr bekommt. Kann meine Freundin da großartig was machen? Kann ja nicht sein, dass die Mutter mit sowas einfach durch kommt oder kann sie?

3 Antworten zur Frage

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Frage bezüglich Kindergeld?

Jugendamt, Polizei wegen Verleumdung. Vor alemm kann es ja nicht sein, dass die Mutter Unterhalt für die Tochter erhält, obwohl die Tochter bei ihrem Vater lebt
Ja mit dem Unterhalt habe ich auch gesagt, aber sie meinte sie will ihrer Mutter keinen Stress machen aber das kann doch nicht angehen, dass die Mutter sie anschwärzt, dass sie kein kindergeld mehr bekommt. Kann sie irgedwas unternehmen oder sich an jemanden wenden um die Sache zu erklären bzw. um die Verlemdung der Mutter anzusprechen?
wenn die Tochter 18 ist kann sie machen was sie will
wenn nicht, dann zählt was die erziehungsberechtigten sagen. und dss wird wohl in einem streit der eltern enden
bei wem will sie die tochter anschwärzen? sie kann hochstens wenn die tochter unter 18 ist beim jugendamt den vater anschwärzen. dass eben dieser nicht geeignet ist für die betreuung und die tochter eben dann vom vater wieder wegkommt. aber wie gesagt: alles nur unter 18.
Das Kindergeld wird im Normalfall an den betreuenden Elternteil ausbezahlt. Können die Eltern sich über die Bezugsberechtigung nicht einigen, bestimmt das Familiengericht den Berechtigten -
- wenn hier noch die Mutter als Kindergeldberechtigte bei der Familienkasse
geführt wird - aus welchen Gründen auch immer - ist sie verpflichtet alle
Veränderungen, die sich auf die Zahlung von Kindergeld auswirken der Familienkasse mitzuteilen, weil sie sich ansonsten strafbar macht -
- Schulabbruch gehört u.a. zu diesen Veränderungen -
- wurde seitens der Mutter die Unwahrheit gesagt, so sollte der Vater
das gegenüber der Familienkasse richtig stellen und gleichzeitig
Überleitung des KG an sich beantragen


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