Welche strafe man erwarten kind zeugt nicht staat regierung meldet hause versteckt
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Welche Strafe hat man zu erwarten wenn man ein Kind zeugt dieses jedoch nicht dem Staat/der Regierung meldet und zu Hause "versteckt"?
Die Zeugung kann man solange geheimhalten wie man möchte oder kann, aber die Geheimhaltung einer Geburt ist ein Verstoß gegen §§18 ff. des Personenstandsgesetzes.
Das Kind hat damit keine Geburtsurkunde und existiert offiziell nicht, kann nicht krankenversichert werden usw.
innerhalb einer Woche hat die Anmeldung zu erfolgen - Danach Bußgeld
wegen Ordnungswidrigkeit -
- ohne Anmeldung gibt es das Kind nicht und alle Leistungen, die
man erhalten könnte bekommt man also auch nicht
Ich frage mich wie lange es versteckt werden soll. Ab einem gewissen Zeitraum wird es ja immer schlimmer. Erst ist es nur Bußgeld weil man es nicht sofort dem Amt gemeldet hat, dann wird Jahre später die Schulpflicht missachtet und irgendwann artet es ja in Freiheitsberaubung aus. Kann mir auch nicht wirklich vorstellen, wie das funktionieren soll, es sei denn man möchte es dem Fritz aus Österreich nachmachen.
Wir haben ein Einwohner-Meldegesetz. Danach ist man zur Meldung verpflichtet oder man bekommt ein Bußgeld. In welcher Höhe ist mir unbekannt.