Weiß man ehe mädchennamen annehmen
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Weiß einer ob man in der Ehe seinen Mädchennamen wieder annehmen kann?
1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. 2Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. 3Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. 4Die Erklärung kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. 5Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
BGB - Einzelnorm
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
3. Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen."
Gesetz zur
Hallo blaues_salz,
ist das dann gesetzlich so geltend?
Auch wenn es um Gütertrennung geht?
die Gütertrennung hat mit dem Namensrecht nichts zu tun.
Es gilt die Erweiterung des § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Dir nochmals für die Antwort wegen der Gütertrennung.
Dir noch eine gute N8 und. sendet Dir Rea
Hallo the-best-ever,
kannst Du mir sagen, ob es nur beim Standesamt schriftlich sein muß
Oder welchen Weg man gehen muß und wie lange man warten muß?
und
Wenn man nach einer Heirat, bei der man seinen Geburtsnamen behalten hat, danach den Nachnamen z.B. des Mannes annehmen kann durch Antrag beim Standesamt, wird es auch möglich sein, seinen Geburtsnamen nach der Heirat wieder durch Antrag zu ändern. Denke ich wenigstens.