Was zählt quadratmeter angaben wohnung

Wenn es in einer Zeitungs-Annonce steht, dass eine Wohnung 47 qm hat. Heißt das, dass die komplette Wohnung incl. Küche und Bad 47 qm hat, oder zählen Küche und Bad nicht dazu?

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Was zählt zu den Quadratmeter-Angaben in einer Wohnung?

Das ist so nicht richtig. Alle Räume, die sich in der Wohnung befinden, werden mitberechnet. D.h., die gesamte Wohnung ist 47 qm groß.
"Welche Räume zählen zur Wohnfläche?
Angerechnet werden alle Räume, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören - also auch Toilette, Bad, Flure, Speisekammer. Außerhalb gelegene Räume wie Keller, Boden, Garage zählen nicht mit zur Wohnfläche.
Wie wird die Fläche berechnet?
Messung: Es werden die Abstände zwischen den "nackten" Wänden gemessen. Das heißt: Scheuerleisten, Wandbekleidungen, Heizkörper, Öfen werden dabei ignoriert.
Abzug: Abgezogen werden lediglich die Flächen, die von Schornsteinen und anderen Mauervorsprüngen sowie von Pfeilern im Raum eingenommen werden - vorausgesetzt, es handelt sich jeweils um mehr als 0,10 Quadratmeter Grundfläche.
Einbeziehung: Hinzugerechnet werden aber Fenster- und Wandnischen, wenn sie mehr als 0,13m tief sind, bzw. Erker und Wandschränke, die jeweils eine Grundfläche von mindestens 0,50qm haben. Die Grundflächen der Türnischen sind nicht hinzuzurechnen.
Nur teilweise anrechenbare Flächen: Die Fläche von Räumen oder Raumteilen, die weniger als zwei Meter, aber doch mehr als einen Meter Höhe haben, wird nur zur Hälfte angerechnet. Die Flächen von Balkons, Loggien, Dachgärten und Wintergärten werden ebenfalls maximal zur Hälfte angerechnet."
Auszug aus:
 - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Eine ganz ausführlich BEschreibung nach der Wohnflächenverordnung vom 01.01.04 habe ich hier gefunden:
"Was gehört eigentlich zur Wohnfläche?
Ganz entscheidend für die Berechnung der Wohnfläche ist die Frage, was überhaupt zur Wohnung gehört. Von einer Wohnung kann man laut Gesetz nämlich nur dann sprechen, wenn es sich um eine selbständige, räumlich und wirtschaftlich abgetrennte Wohneinheit handelt, in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Auch Räume, die außerhalb der Wohnung liegen, beispielsweise eine Toilette, können mit zur Wohnung bzw. zur Wohnfläche gezählt werden, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung gehören und nicht etwa von anderen Haushalten mitbenutzt werden.
Nebenräume gehören zur Wohnfläche
Ausschlaggebend für die Wohnungsgröße sind die Grundflächen dieser Räume, egal um welche es sich dabei handelt. Das heißt im Unterschied zu früheren Bestimmungen wird in der Verordnung nicht mehr nach der Funktion der Räume unterschieden. Abstellkammern, die sich innerhalb der Wohnung befinden, Ankleideräume, Vorräume, Flure, Galerien, Spülküchen, Speisekammern, Besenkammern, Wasch-, Dusch-, Badezimmer und andere Nebenräume, die nicht zum Aufenthalt dienen, zählen demzufolge ebenso zur Wohnfläche wie das Wohnzimmer, die Küche, Schlaf- und Kinderzimmer. Wintergärten nehmen eine Sonderstellung ein: Je nachdem, ob sie beheizt werden können oder nicht, wird ihre Grundfläche entweder als vollwertiger Wohnraum mit hundert Prozent oder als nicht vollwertiger Raum mit nur fünfzig Prozent dazugerechnet. Dabei gilt der Wintergarten nur dann als beheizbar, wenn er wie die übrigen Räume mit einem eigenen Heizkörper ausgestattet ist und nicht etwa nur vorübergehend mit einem Elektroofen beheizt wird. Auch ein nach allen Seiten abgeschlossenes Schwimmbad darf mit fünfzig Prozent als Wohnfläche angesetzt werden, egal wo im Haus es sich befindet, wenn es ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist. Gleiches gilt für Hobbyräume, Saunen und ähnliche „nach allen Seiten geschlossene Räume“, u.a. auch eine große, nicht als Wohnraum verwendete Eingangsdiele: bei ausschließlicher Zuordnung zu einer Wohnung ist die Hälfte ihrer Grundfläche der Wohnfläche zuzurechnen!
Schließlich zählen auch „offene Räume“ wie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zur Wohnfläche. Hierzu enthält die neue Wohnflächenverordnung eine besondere Regel, die je nach örtlicher Gegebenheit eine differenzierte Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Dachgärten von 0 bis 50 Prozent der Grundfläche zulässt. Weil solche offenen Lebensräume nach Auffassung des Gesetzgebers üblicherweise einen geringeren Wohnwert haben als geschlossene Aufenthaltsräume – schon deshalb, weil sie in der kalten Jahreszeit nicht benutzbar sind – sollen sie im Regelfall nur mit einem Viertel, d.h. mit 25 Prozent ihrer Grundfläche zur Wohnfläche aufgeschlagen werden. Eine Unterschreitung dieses Wertes bis hin zum vollständigen Verzicht auf eine Wohnflächenanrechnung ist in solchen Fällen denkbar, wo beispielsweise eine Loggia so klein oder so schlecht gelegen ist , dass sie praktisch nicht benutzt werden kann. Eine Mehranrechnung über 25 Prozent muss der Bauherr bzw. Vermieter begründen. Das heißt, er muss erläutern, wodurch sich zum Beispiel der Wohnwert eines Dachgartens so überdurchschnittlich erhöht, dass eine 40- oder 50prozentige Anrechnung zur Wohnfläche gerechtfertigt ist.
Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche
Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Speicherabteile, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen und ähnliche Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche! Sie können daher auch nicht wie oben erwähnte Nebenräume in die Wohnflächenberechnung bzw. den Quadratmeterpreis einfließen. Zubehörräume sind also ganz allgemein solche Räume, die außerhalb der Wohnung liegen und in erster Linie zum Abstellen von Sachen gedacht sind und nicht als vorübergehender oder dauernder Aufenthaltsort für die Bewohner. Weil sie zwar mittelbar, aber nicht unmittelbar Wohnzwecken dienen, bleiben diese Räume bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt. Aber Achtung: Wie erwähnt gehören Abstell- und ähnliche Nebenräume, die innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung liegen und die Haushaltsführung erleichtern, durchaus zur Wohnfläche. Auch ein typischer Hobbyraum ist kein Zubehörraum, weil er per Definition nicht zum Abstellen von Sachen benutzt, sondern gerade dem Aufenthalt von Menschen dienen soll, die dort ihr Hobby pflegen. Die Grundfläche von Hobbyräumen kann also im Regelfall mit 50 Prozent der Wohnfläche angerechnet werden, vorausgesetzt der Raum ist ausschließlich der betreffenden Wohnung zugeordnet und nicht für mehrere Mieter da. Gleiches gilt für den Dachboden, wenn dieser räumlich unmittelbar mit einer bestimmten Wohnung verbunden ist und nur von dem betreffenden Mieter mit bewohnt wird."
der vollständige Text findet sich hier: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/wohnflaechenverordnung.htm
hallo!
noch eine kleine anmerkung zur berechnung/vermessung: tatsächlich ist es in meinem fall so, dass die wohnung ursprünglich nur aus einem zimmer plus bad/wc bestand; der vermieter hat dann aber mehrere wände eingezogen, womit wir jetzt ein getrenntes wohnzimmer, eine kochniesche und angrenzend das schlafzimmer sowie zwei getrennte abstellräume haben, wovon einer nicht begehbar ist, weil er nur ca 2qm groß ist und 2qm große bretter als regale dienen. laut vom vermieter verfassten mietvertrag ist die wohnung aber trotzdem 36qm groß, es wurde also nicht die fläche der wände und des abstell-regalraums abgezogen.
aber was sollen wir machen, als studenten, die schon froh sind, dass wir überhaupt eine wohnung um 450.-/monat gefunden haben
ps: keller oder sonstiges ist bei uns gar nicht dabei


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