Was tierische nebenprodukte

„Tierische Nebenprodukte“ ist die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffes „Animal By-Products“. Sie werden deshalb so genannt, weil sie im wesentlichen bei der Produktion tierischer Lebensmittel anfallen. Tierische Nebenprodukte sind Schlachtabfälle ebenso wie tote, also verendete, nicht geschlachtete Nutztiere oder tote Heimtiere. Auch Küchen- und Speiseabfälle, tierische Gülle und Milch, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fallen darunter. Statt wie bisher in Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse werden Tierische Nebenprodukte jetzt in drei Hygienekategorien eingeteilt. Für das Material jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in Tierfutter über Vergärung in Biogasanlagen bis zur Deponierung und „thermischen Verwertung“, also Verbrennung, reichen. Den höchsten Gefährdungsgrad besitzen Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1. Darunter fallen TSE-verdächtige oder wegen TSE getötete Tiere genauso wie tote Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere, tote Versuchstiere, auch tote Wildtiere, soweit sie einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit verdächtig sind, und Erzeugnisse von Tieren, denen verbotene Stoffe verabreicht wurden oder bei denen Rückstände von Umweltgiften gefunden wurden. Ferner finden wir hier das bei der Schlachtung und Zerlegung von Rindern, Schafen und Ziegen sicher gestellte Spezifizierte Risikomaterial und auch Küchen- und Speiseabfälle aus Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr. Dieses Material der Kategorie 1 muss zwingend durch Verbrennung beseitigt werden, sei es nach vorheriger Drucksterilisation oder direkt. Es besteht auch die Möglichkeit der Deponierung nach vorheriger Drucksterilisation. Landesuntersuchungsamt | Startseite | Willkommen in Rheinland-Pfalz

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Was sind tierische Nebenprodukte?

In Deutschland werden jährlich über 6,7 Mio. Tonnen Fleisch erzeugt. Bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung fallen etwas mehr als 2,1 Mio. Tonnen Schlachtnebenprodukte an, die nicht ihren Weg über die Ladentheke finden. Stofflich sind sie nichts Anderes als Fleisch und Knochen von Schlachttieren, die für die menschliche Ernährung gehalten wurden.
Die Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte entsorgen bundesweit die Schlacht-, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe von Schlachtnebenprodukten sowie die landwirtschaftlichen Betriebe von gefallenen Tieren. Auch letztere sind tierische Nebenprodukte, denn sie fallen bei der tierischen Erzeugung an.
Die Aufgabe der VTN ist gesetzlich geregelt, nämlich durch die Verordnung Nr. 1774 / 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte. Dazu gibt es nationale Ausführungsvorschriften in Bund und Ländern.
Durch die Verordnung Nr. 1774 / 2002 werden die tierische Nebenprodukte in drei Kategorien eingeteilt:
STN - Servicegesellschaft Tierische Nebenprodukte mbH

Rechtsbegriffe: Was sind "tierische Nebenprodukte" und wie sind diese reguliert?

Was sind tierische Nebenprodukte?
Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind - einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind. Tierischen Nebenprodukten kommt eine große Bedeutung bei der Übertragung von infektiösen Tierkrankheiten, wie zum Beispiel der Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder BSE zu. Aber auch Kontaminanten, wie Dioxine, können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten verbreitet werden. Darüber hinaus soll verhindert werden, dass tierische Nebenprodukte in die Lebensmittelkette gelangen können.
Kategorisierung von tierischen Nebenprodukten
Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind.
Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1
Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2
Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3
Tierische Nebenprodukte - Rechtsgrundlagen
Die Verordnung Nr. 1069/2009, die seit dem 4. März 2011 die bislang geltende Verordnung Nr. 1774/2002 abgelöst hat, gilt für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, die gemäß dem Europäischen Recht vom Verzehr ausgeschlossen sind. Der Verordnungstext erfasst auch Erzeugnisse und Rohstoffe tierischen Ursprungs, die aufgrund einer Entscheidung eines Unternehmers von der Lebensmittelkette ausgeschlossen sind und damit für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Mit der Verordnung Nr. 1069/2009 werden tierseuchen- und hygienerechtliche Bedingungen für die Abholung und Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie für das In-Verkehr-Bringen, die Ein-, Durch- und Ausfuhr festgelegt. Zur Durchführung der Verordnung Nr. 1069/2009 sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 142/2011 erlassen.
Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und die Verordnung zur Durchführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes ergänzen als nationale Vorschriften die Durchführung der EU-Verordnungen.
BMEL - Tierische Nebenprodukte - Kategorisierung von tierischen Nebenprodukten
Ich denke aus Rinderklauen wird Gelatine gemacht. Diese findet man in Gummibären und eben in Gelatine-Produkten:
blattgelatine - Google-Suche
Wenn tierische Nebenprodukte ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind, die nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dann sind Rinderklauen und aus hergestellte Gelatine ersichtlich keine tierischen Nebenprodukte.
Tierische Nebenprodukte sind Felle die zu Leder verarbeitet werden. Gelantine wird nicht aus Klauen hergestellt, sondern aus einer speziellen dünnen Schicht in der Haut. Das gleiche gilt für die " Gummibären".