Was sich anzeige belaufen

Mein vermieter hat sich nach meinem auszug aus seiner Mietwohnung unerlaubt zutritt zu meiner wohnung verschafft,schlösser ausgetauscht und ALLE restlichen darin befindlichen Gegenstände aus der Wohnung entfernt und ENTSORGT! Und das alles 1 oder 2 Wochen vor dem Termin wo ich aus der Wohnung draussen sein musste! Ich bin 3 Tage vor dem Auzugstermin zur "alten" wohnung gefahren und wollte die restlichen sachen hohlen,und alles war weg,bzw, ich kam nicht rein. Meine Frage: ist das Hausfiredensbruch? Unterschlagung? Ich habe zwar schon einen strafantrag gestellt,aber ich bin nicht wirklich gut beraten und informiert worden! Will mich halt vorher nochmal informieren bevor ich heute mittag zur polizei gehe.

14 Antworten zur Frage

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Auf was soll sich die Anzeige belaufen?

Hausfriedensbruch – Wikipedia
Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.
Besten , Andreas
An sich ist ein Rechtsrat hier im Forum nicht erlaubt, aber Hausfriedensbruch oder Einbruch kommen sicher in Frage.
Du hast aber auch die Möglichkeit, Dir für wenig Geld eine kurze Rechtsauskunft bei einem Anwalt einzuholen.
Besten , Andreas
Einbruch – Wikipedia
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses.
Vermieterpfandrecht – Wikipedia
m Rahmen des Vermieterpfandrechts hat der Vermieter für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters.
Nur für den Fall, dass Dein Vermieter noch BERECHTIGTE FORDERUNGEN aus dem Mietverhältnis hat
http://www.vermieterrecht.org/
Hier eine gute Seite, welche Rechte der Vermieter hat
http://www.mieter-themen.de/mieterrecht/qry_mieterrecht.htm
Hier eine gute Seite, welche Rechte der Mieter hat.
Ebenso können Dir Mieterschutzvereine Hilfen geben, das aber meist gegen eine Mitgliedschaft oder gegen Gebühr.
Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben kläre ab, ob Deine Versicherung Deinen geplanten Rechtsweg auch begleitet!
Besten , Andreas
Mietrecht & Sonstiges
In diesem Urteil geht es zwar um einen inhaftierten Mieter, von der rechlichen Aussage her dürfte Dir das Urteil aber einen gewissen Anhaltspunkt geben
Rechtsprechung - BGH - Mietrecht - Aufrechnung - Beendigung - Betriebskosten - Gewaehrleistung - Maengel - Tabelle - Internet - Kaution - Kuendigung - Mieterhoehung - Mietgebrauch - Mietzins - Raeumungsfrist - Schoenheitsreparaturen - Tier
Liegt eine Gebrauchsbeeinträchtigung durch Austausch der Schlösser vor, ohne die Substanz des Mietgegenstands zu verletzen, so muss der Mieter den Vermieter, wenn nicht schon nach §§ 545 BGB a. F., dann wenigstens nach § 242 BGB, hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Ist ihm in dieser Lage der unmittelbar bevorstehende Vermieterwechsel bekannt, so muss er seiner Anzeigepflicht im Zweifel gegenüber altem und neuem Vermieter nachkommen.
BGH, 31.10.2001, XII ZR 159/99
Für Dich hier wichtig der erste Satz des Urteils
Das soll es gewesen sein, mehr fällt mir dazu nicht ein!
Alle Antworten und Ergänzungen sind aus eigenem Wissen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Wie schon erwähnt, hole Dir eine rechtliche Kurzauskunft bei einem Anwalt ein!
Beste , Andreas
hattest du eine räumungsklage vorliegen? grundsätzlich darf dr vermieter sich keinen zugang zu deiner wohnung verschaffen. selbst wenn er dich fristlos gekündigt hat. dann muss er warten,bis du freiwillig auszieht, oder eben eine räumungsklage einreichen, die dann ein gerichtsvollzieher vollstreckt. also, was dein vermieter gemacht hat, ist alles andere als legal. vor allem das ein dein EIGENTUM entsorgt hat. wende dich an einen anwalt, der dich da genauer beraten kann.
theoretisch hat er sogar diebstahl begangen, indem ein dein eigentum entsorgt hat. ist die frage, ob du zeugen hast, oder photos vor deinem auszug gemacht hast
Schön, dass Du nochmal wiederholt hast, was ich schon geschrieben habe
was hast du denn für ein problem? ehrlich gesagt, habe ich deinen text überhaupt nicht gelesen. fühlst du dich jetzt in deiner ehre verletzt, weil ich ansatzweise das geschrieben habe wie du es auch getan hast. mensch mir ist das doch egal, was vor mir schreiben, ich schreibe nur das was ich meine zu wissen bzw. was mir plausible erscheint. normalerweise reagiere ich ja nicht auf solche kommentare, aber einen tipp lass werde mal erwachsen.
Naja, es ist schon echt erwachsen, Antworten wie ein Papagei zu wiederholen! Aber das ist Deine Sache
glaube ich nicht, wenn du mal gelesen hättest, was ich geschrieben habe.was habe ich denn wiederholt? deine kopierten texte von irgendwelchen internetseiten? ich habe sie ja noch nicht mal gelesen. ich benutze wenigstens meine eigenen worte, und kopiere keine internetseiten. aber lass gut sein. du hast recht, ich meine ruhe. wie heisst es so schön, der klügere gibt nach.


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