Was ist telearbeitnehmer gesetzliche grundlage
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Was ist ein Telearbeitnehmer? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Telearbeitnehmer - Rechtlicher Status
1. Rechtlicher Status des Telearbeitnehmers
Der Telearbeitnehmer kann Selbständiger, Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Person sein.
a. Maßgebendes Kriterium ist die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsfolge und Arbeitsausführung. Arbeitnehmer kann er also auch dann sein, wenn er als Telearbeiter in der eigenen Wohnung arbeitet.
Eine zeitliche Bindung kann dadurch erreicht werden, dass er Abrufarbeit leistet, kurze Ankündigungs- und Erledigungsfristen bestehen, eine Bindung an den Zentralrechner erfolgt usw.
Persönliche Abhängigkeit ergibt sich insbesondere bei technischer Überwachung und Kontrolle.
c Als Freie Mitarbeiter kommen vor allem solche Personen in Betracht, die für mehrere Unternehmen hochqualifizierte Programmierarbeit im Bereich der Datentechnik anbieten. Möglich ist aber auch, dass nur einfache Schreibarbeit für mehrere Unternehmen verrichtet wird.
2. Rechtliche Behandlung des Telearbeiters
Die rechtliche Behandlung richtet sich nach dem Rechtsstatus. Agiert der Auftragnehmer als Selbständiger bzw. Freiberufler, sind die Vorschriften des BGB bzw. des HGB anwendbar. Telearbeit erzeugt also in bezug auf die vertraglichen Beziehungen grundsätzlich keine neue Situation.
Arbeitsrecht">http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Telearbeit/taa5.htm">ArbeitsrechtArbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
http://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsr-aufsaetze/telearbeit-teil-1.html
Nein, das soll schon Telearbeitnehmer heissen, hab mich also nicht vertippt.
Sorry, noch nie gehört. Versuche mich mal schlau zu machen.