Was bedeutet dieser satz bürge gläubiger befriedigt geht forderung gegen hauptschuldner über

Die ersten beiden antworten sind nicht zutreffend, sorry. Siehe Deine frühere Frage, die dortigen Links von mir. Wenn der Gläubiger vom Bürgen "befriedigt" wurde, also der eigentlich Schuldner nicht zahlen konnte und der Gläubiger dann entsprechend seine Forderungen vom Bürgen eintreibt, dann ist der ürsprüngliche Gläubiger aus dem Geschäft, seine forderung wurde ja befriedigt. Jetzt hat der Bürge vereinbarungsgemäß die Schulden des Schuldners beim Gläubiger getilgt, JETZT kann der Bürge seinerseits Forderungen gegen den Schuldner in Höhe der geleisteten Zahlungen geltend machen. Das heißt also NICHT, dass die Schulden des Schuldners auf den Bürgen übergegangen sind, sondern die Ansprüche und Forderungen des ursprünglichen Gläubigers sind jetzt auf den Bürgen übergegangen. Fraglich ist nur, ob er seine Forderungen durchsetzen kann, z.B. weil der Schuldner, für den er gebürgt und gezahlt hat, insolvent ist. Schau bitte nochmal in die Links, die ich Dir bei der vorigen antwort gepostet habe.

9 Antworten zur Frage

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Was bedeutet dieser Satz? Wenn und soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung gegen den Hauptschuldner auf ihn über.

Die Formulierung "Wenn und soweit" ist JuristenSprech und deutet nur an, dass die Forderungen erst dann vollständig auf den Bürgen übergegangen sind, wenn er die Forderungen vollständig beglichen hat.
Wird z.B. nur eine Teilschuld beglichen, tritt der Bürge nur als neuer Gläubiger mit in die Forderungen des Hauptgläubigers ein.
Ahh jetzt hab ichs kapiert. Das macht Sinn.
D.h. Wenn der Bürge für den Schuldner zahlen muss , hat er nun einen Anspruch an den Hauptschuldner.
Wieso falsch gelesen? Stimmt doch.
Oder sehe ich da irgendwas falsch oder wie?
Stehe gerade a bissel auf`m Schläuchle
Oh jo. Stimmt hast recht. Hab doch recht. Grad nur falsch herum gelesen / verunsichern lassen.
Am einfachsten schreibst Du noch eine Ergänzung, in der Du darauf hinweist, dass Deine ursprüngliche Antwort doch korrekt ist - hätte nämlich beinahe nicht den "gute-Antwort"-button geklickt.
Ich erklär es mal ganz einfach:
Wenn Du für jemanden gebürgt hast und dieser bezahlt seine Schulden nicht, wirst Du als Bürge in Anspruch genommen.
In Höhe Deiner Zahlung an die Bank hast Du damit automatisch aufgrund des Bürgschaftsvertrages einen Anspruch gegen den Schuldner , erworben.
Wenn der Bürge die Schulden auf sich nimmt, gehen die Forderungen auf ihn über.
Wenn jemand für deine Schulden bürgt, und du den Kredit oder was weiß ich nicht bezahlen kannst, der Bürge aber soviel Geld hat dass man es sich von ihm holen kann, dan gehen die Schulden auf den Bürgen über.
Ein Bürge ist jemand der für einen bürgt, also zum Beispiel als Ersatz eintritt wenn der eigentliche Schuldner nicht zahlen kann.
Also würde das wohl heißen das wenn der Bürge eben einen Teil des geschuldeten geldes an den Gläubiger zahlt die restliche Forderung auch an ihn geht und dem eigentlichen Schuldner genommen wird.


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