Waffengesetz luftgewehr eigenen grundstück
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Waffengesetz: Luftgewehr auf dem eigenen Grundstück
Das Schießen außerhalb von offiziellen Schießstätten ist nach § 27 WaffG verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hierrunter fällt auch das Schießen mit einem Luftgewehr, da es sich bei einem Luftgewehr um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt, die lediglich von der Pflicht einer Erwerbserlaubnis ausgenommen ist.
Einen Schießstand auf seinem Grundstück ohne Erlaubnis der Waffenbehörde zu errichten und zu betreiben wird ebenfalls bestraft. Neben der Erlaubis bedarf der Betreiber einer Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung sowie eine Haftpflichtversicherung. Desweiteren muss der Schießstand vom TÜV technisch abgenommen werden.
Sollte Scheißstand diese Vorraussetzungen erfüllen, so darf dort ein Kind ab einem Alter von 12 Jahren mit dem schriftlichen Einverständnis des Erziehungsberechtigten unter der Aufsicht geeignter Aufsichtspersonen mit Federdruck-, Luftdruck- und Waffen, bei denen kalte Gase zum Antrieb verwendet werden, schießen. Ab einem Alter von 14 Jahren darf man dann auch richtige Waffen schießen, allerdings bedarf man bis 16 noch einer Aufsicht.
Einen Waffenschein benötigst du sowieso nicht, da eine Luftdruckwaffe zwar grundsätzlich Waffenscheinpflichtig ist, jedoch in folgenden Situationen von der Erfordernis ausgenommen ist:
1. Führen der Waffe innerhalb befriedeten Besitztumes mit Zustimmung des Besitzers
2. Transport zwischen der eigenen Wohnung und dem Schießstand bzw. dem Waffenhändler. Allerdings muss die Waffe dann ungeladen sein und die Munition muß getrennt aufbewahrt werden
In allen anderen Situationen benötigst du dann selbst für eine Luftdruckwaffe mit dem Beschußzeichen F im Fünfeck einen Waffenschein. Und dieser ist für Normalbürger nahezu nicht zu bekommen, da es dir am Bedürfnis für einen Waffenschein fehlt. Ein solches Bedürftnis des besonderen Schutzes haben nämlich nur sehr wenig Menschen, wie besonders gefährdete Ermittlungsrichter, private Personenschützer, Sicherheitspersonal für Geldtransporte und ähnliche.
Dein Vater sollte übrigens von der Errichtung eines nicht abgenommenen und offiziell erlaubten Schießstandes absehen, da es ihn seinen Waffenschein kosten dürfte, wenn jemand das den behörden meldet.
eigene erfahrung:
wenn deine geschriebenen voraussetzungen zutreffen, darfst du es. bist du unter 18, nur unter aufsicht eines erwachsenen.
ein luftgewehr kannst du ohne probleme besitzen , und damit rumballern.
wenn alle technischen voraussetzungen gegeben sind darfst du als minderjähriger unter aufsicht schiessen. in jedem fall muss sich dein vater duch eine sachkunde- und sicherheitsunterweisung absichern.