Vorladung zeuge gericht

wenn ich als Zeuge vorgeladen werde, muss ich mir dann an der Arbeit Urlaub nehmen? So wie ich das in der Vorladung gelesen habe, bekommt die Arbeit eine Art Ausfallentschädigung für mich. Was ist das dann? - Sonderfrei? -?

10 Antworten zur Frage

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Vorladung als Zeuge vor Gericht

Sorry.
aber wie ist das genau mit den Fahrtkosten?
Gehe ich da an ne Kasse, sage das ich 50km fahren musste und die nehmen das dann mal 0,25€ und geben mir das Bar?
Oder nen Formular und ich bekomme es überwiesen?
du bekommst genau dein ausfallgeld mit fahrtkosten ersetzt. dieses kannst du sofort beim gericht geltend machen bzw auszahlen lassen
Ahja., also bekomme ich die fahrtkosten dann da direkt vor Ort.
Aber was sage ich meinem Arbeitgeber? Der haut mir sonst nen Tag von meinem Urlaub weg.
Ach., so nen Mist da. nur Ärger damit.
Als Zeuge bist du verpflichtet, bei Gericht zu erscheinen. Der Arbeitgeber muss dich dafür frei stellen, ohne das du dafür Urlaub beantragen must. Der Arbeitgeber muss ein Formular ausfüllen, in dem steht, wieviel Lohn du deine Tätigkeit stundenweise bekommst. Dieses Geld erhält der Arbeitgeber vom Gericht für die Zeit deiner Abwesenheit wegen diesem Termin.
Der arbeitgeber muss dich freistellen und das Gericht zahlt dir den lohnausfall und die Fahrtkosten.
Du bekommst es direkt Bar ausgezahlt. Musst bloß an Zettel ausfüllen.
nein!
Das fällt bestimmt unter Amtswege
Nein. dass ist kein Urlaubstag. Dafür bekommt der Chef ja den Arbeitsausfall bezahlt.
Du kannst dich ja nicht wehren dort hin zu gehen. Das ist eine verpflichtung.
Der Chef muss dich freistellen. du musst dann die Ladung an der Kasse unterschreiben lassen und dann bekommt dein Chef die Kohle.
Sollten dir Kosten dafür entstehen, wie zb. Fahrgeld oder so was in der Art, kannst du dir das Geld auch wiedergeben lassen.
Kein Jahresurlaub sondern "Sonderurlaub". Gibt 2 Möglichkeiten - der Sonderurlaub ist unbezahlt, dann bekommst Du den Verdienstausfall vom Gericht erstattet oder Du bekommst Dein Gehalt weiter und Dein Arbeitgeber lässt sich vom Gericht Deinen Arbeitsausfall finanziell ersetzen. So oder so bekommst Du vom Gericht einen Vordruck/Antrag, den Du oder Dein Arbeitgeber ausfüllt.
Du bekommst die Fahrtkosten bar ausgezahlt.Wenn du mit einem öffentlichen Verkehrsmittel gekommen bist,dann mußt du die Fahrkarte vorweisen,ansonsten mußt du die Kilometeranzahl angeben.Die können das schon einschätzen ob es wirklich stimmt was du angegeben hast.
Du bekommst die Fahrkosten überwiesen.und du nimmst "Sonderaurlaub" bekommst dafür aber ne entschädigung.mit du bekommst nach deiner anhörung n zettel vom richter mit dem du zur kasse gibst.da wird alles geregelt.dein arbeitsgeber muss auf dem schriebs den du jetzt schon hast dein stundenlohn eintragen es sei denn du bist in der lehre


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