Falscher name vorladung gericht

ich habe mich gegen einen mann verteidigt und ihm die nase gebrochen meine frage ist jetzt: wenn der richter mich für schuldig erklärt bekomme ich ja einen brief von dem was ist wenn mein vorname auf diesem brief falsch geschrieben ist?

18 Antworten zur Frage

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Falscher name auf vorladung beim gericht

Wenn es nur um einen Tippfehler geht, wie Du im "Kommi-Keller" schreibst, dann würde vermutlich ein Antrag auf Rubrumsänderung gestellt werden, damit wäre der Irrtum aus der Welt geschafft und das Urteil rechtskräftig.
Schau mal in diesem Link unter 1.c)
"c) In der Folge lehnte das Amtsgericht Tiergarten den Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Oktober 2003 mit Beschluss vom 18. August 2004 ab, soweit darin nun ein Antrag auf Rubrumsberichtigung gesehen wurde. Der Antrag sei unbegründet, weil davon auszugehen sei, dass es sich bei dem Beschwerdeführer um den Verurteilten handle, der nur versuche, mit einem Trick seiner Verurteilung zu entgehen."
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zu den Grenzen der Berichtigung eines Strafurteils
Auf Meinen ausweiß steht mein name auch falsch. Wayne
ich glaube beim deutschen rechtsystem ist da ne lücke. will mich nur vergewissern. dayen
Kann man das Schreiben zurück schicken, mit der Bemerkung, dass man die angeschriebene Person nicht ist. Doch das schützt nicht vor dem was man zu erwarten hat, denn dem Gericht fällt denn auf, dass der Name falsch geschrieben ist und man bekommt einen neuen mit dem richtigen Namen. Mna hat also nur Zeit gewonnen, mehr nicht.
ja deswegen will ich ja das urteil abwarten und dann ggf. das urteil als nicht rechtskräftig angehen
Da mach dih mal bei einem Anwalt schau ob das so einfach ist.
Dann bekommst du den Brief wohl trotzdem, weil dein Nachname und Adresse wohl richtig sind, wenn der Postbote dich pers. antrifft.
Wenn du nicht da sein solltest, kann es sein, dass der Postbote den Brief nicht zustellt; weil es ein Einschreiben ist.lass dich überraschen
Wieso ist dein Vorname falsch? Nicht das du noch deswegen Ärger bekommst
will nur wissen ob das urteil in diesem fall rechtskräftig ist kann ich ja nichts für wenn die meinen namen falsch schreiben
Das Urteil als solches ist trotzdem rechtskräftig
ja klar; du könntest zwar das Urteil anfechten aber im Endeffekt schütz dich das nicht vor der Strafe, die dann nochmals ausgesetzt wird auf deinen richtigen Vornamen
dann wird das Urteil "umgeschrieben" auf den richtigen Vornamen usw.
aber dann werden wahrscheinlich die staatlichen kosten zu hoch geht ja um 1000 € schmerzengeld und nichts für den staat und dann könnte es fallengelassen werden
die schreiben den namen schon richtig, wozu gobts den ein einwohnermeldeamt?
auf der vorladung sthet mein name ja schon falsch
ja, die ist trotzdem gültig. die form zählt und du bist zur wahrheitsgemäßen aussage über deine person verpflichtet und daher auch darauf hinzuweisen, dass man dich falsch geschrieben hat
dann wurdest du aber auch nicht drauf hingewiesen. komisch? also wozu dann die ganzen behörden, wenn die noch nichtmal deinen namen richtig schrieben können?
Ist das nur ein Tippfehler - oder ein vollkommen falscher Vorname?
DAnn ist das Schreiben nicht an dich, sondern es wurde DER vorgeladen, dessen Vor- und Familienname dort steht.
Wichtig wäre schon die richtige Schreibweise.
Nimm mal an, du hättest einen Allerwelts-Nachnamen, dann könnte es ja ein Irrtum sein.
tippfehler patrick mit doppel t. im dem sinne bin ich das ja aber nicht.
Mach Dir keine falschen Hoffnungen. So kleinlich hättest Du vielleicht sein sollen, als Du jemandem die Nase gebrochen hast. Vielleicht war das ja nicht "angemessen" als "Verteidigung".


gericht
Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf Scheidung speziallisiert ist, im Raum Bühl

- anderem hier: http://anwaltsuche.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/standard/index.html- da innherhalb von 14 Tagen die Unterlagen auf dem Amtsgericht vorliegen müssen! In dem Fall ist wichtig, dass du einen -


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- schwierig. Ob und was genau möglich ist, kann Dir nur ein Anwalt beantworten.


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Das eine war für 15 Jahre und das andere war für immer, oder? Im StGB ist von einer "lebenslangen Freiheitsstrafe"