Falscher eid gericht
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Falscher Eid vor Gericht
Jede Person zwischen 18 und 21 Jahren kann je nach Entwicklungsstand der Persönlichkeit nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Kann nicht muß.
Der Entwicklungsstand wird durch Psychologen und Gerichtshelfer festgestellt.
Ist sich der Beschuldigte allerdings vorher schon den Konsequenzen seiner Falschaussage bewusst, wird wahrscheinlich Erwachsenenstrafrecht angewandt.
Wie das Strafmaß ausfaällt kann nur das GEricht entscheiden. Ein Volljähriger, der im wollen Bewustsein einen Meineid geleistet hat, wird wohl härter bestraft, als einer, der sich nur versprochen hat. Doch der Tatbestand des Meineides bleibt bestehen. Zumal es vermutet werden kann, daß es zum Vorteil des Angeklagten war.
du bist volljährig, und somit voll strafmündig, da gibt es gar keine diskussion, und es hängt auch noch vom richter ab.
das kann die staatsanwaltschaft selbst entscheiden
Eine falsche Aussage wäre auch ohne Eid strafbar. Ein 19Jähriger könnte nach Jugendrecht bestraft werden. Da kann es von Arbeitsauflagen bis zum Knast alles geben. Kommt immer auf die Praxis des zuständigen Gerichtes an. Wie heißt es immer so schön: im Zweifel Jugendrecht.