Vorfahrt verlassen zone 30
ich habe damals in der Fahrschule gelernt, dass man beim Verlassen einer Zone 30 dem kreuzenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.
Allerdings kenne ich Kreuzungen, an denen es fuer den kreuzenden Verkehr kein Vorfahrtsstrassen-Schild gab, dieser also die Rechts-vor-Links-Regel beachten muss.
Ich habe auch in der StVO versucht, etwas zu dem Thema zu finden, aber nichts gefunden.
Gibt es diese Regel noch? Gab es sie jemals? Oder wurde mir da etwas Falsches beigebracht?
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Vorfahrt bei Verlassen einer Zone 30
StVO § 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich , aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen
Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen;
dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Alles klar?