Verstößt gegen verbraucherschutz man restaurant museum ect zwangsläufig souveniergeschäft verlassen

und es keine andere möglichkeit gibt die räumlichkeiten zu verlassen außer durch ein geschäft?

6 Antworten zur Frage

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Verstößt es gegen den verbraucherschutz wenn man ein restaurant, museum ect. zwangsläufig durch ein waren- bzw. souveniergeschäft verlassen muss?

Nein, weil 1. es besteht ein berechtiges Interesse. Durch kauf von Souvenirs, etc werden die Kosten gesenkt bzw. der Gewinn erhöht und 2. man muss muss ja nichts kaufen.
Wenn das so wäre, würde es denke ich nicht so oft vorkommen. Du musst ja nix kaufen.
Irgendwie ist man ja vorher rein gekommen, dann gehts eben auf dem selben Weg wieder raus.
btw. so ein Fall liegt derzeit hier bei uns in etwa vor - bedingt durch Bauarbeiten. Die Eingangstür wollte der Besitzer vom Musikbistro nach HINTEN verlegen. Also - vorn wird zugemauert und nach HINTEN kommt ein Doppel-Kammer Eingang hin. Wesentlich breiter und länger nach Draußen.
Ein-Ausgang und zusätzlich ein wettergeschützer Raucherraum.
Zur Zeit latschen alle Gäste durch den Notausgang der zum gemeinsamen Flur vom Nachbarladen führt.
Nein, natürlich nicht. Und den Begriff "unerlaubte Anbahnung von Waren" gibt es nicht. Zumindest gab es ihn nicht, bis du deine Frage gestellt hast.
Was ist, wenn du in einem Einkaufszentrum in ein Cafe willst und an anderen Geschäften vorbei gehst? Oder wenn du durch eine Fußgängerzone gehst? Dsa fiele dann doch wohl auch da drunter! NIEMAND zwingt dich, da Gerümpel auch zu kaufen, und im übrigen: Dann wären ALLE IKEAs illegal. Weil, wenn du das frühstückst oder zu Mittag isst, musst du auch erst durch den ganzen Laden stiefeln, um zum Ausgang zu kommen.
Wußte dich, dass ich was Wichtiges vergessen hatte! Bahnhöfe natürlich auch
ich kenne den ausdruck gar nicht,ich kann in meinen gängen und fluren dass hinstellen was ich möchte, ich kann auch kleine profitcenter davon machen die ich verpachte
So etwas wie unerlaubte Anbahnung von Waren gibt es gar nicht.


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