Vermieter mietkaution nebenkosten einbehalte

Njein. Bei auszug und noch nicht erstellter Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter auch einen angemessenen Teil der Kaution für die zu erwartende Nachzahlung einbehalten. Voraussetzung dafür wäre u.a., dass auch die Abrechnungen der zurückliegenden Jahre eine Nachzahlung erforderten bzw. die bei Auszug festgestellten Zählerstände eine Nachzahlung erwarten lassen. Zu Zwischenabrechnungen ist der Vermieter nicht verpflichtet, siehe auch § 556 BGB. In den meisten Fällen wäre das aufgrund fehlender Jahresrechnungen auch gar nicht möglich. § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten - dejure.org Bei weiteren Fragen bitte kurze Info.

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Darf ein Vermieter die Mietkaution für Nebenkosten einbehalte

Siehe u.a. auch in den Links des Mietervereins Hamburg, ganz unten
1. Kaution Mietsicherheit Mietkaution Anlage Sparbuch Zinsen Verzinsung Rückzahlung Frist Abrechnung - Mieterverein zu Hamburg 2. MIETKAUTION / Rückzahlung der Kaution des Mieters
Bundesgerichtshof Entscheidungen
Zur Rückzahlung der Mietsicherheit
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Januar 2006 entschieden, dass Teile der Mietsicherheit für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden dürfen.
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Rueckzahlung%20Mie..
Bundesgerichtshof Entscheidungen
Zur Rückzahlung der Mietsicherheit
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Januar 2006 entschieden, dass Teile der Mietsicherheit für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden dürfen.
BGH zur Rückzahlung der Mietsicherheit bei noch nicht abgerechneten Betriebskostennachforderungen
Ja. Er hat ja noch immer ein Sicherungsbedürfnis.
im Prinzip ja, kommt aber auf die Höhe an, er muß sich da am Verbrauch orientieren und kann z.B. nicht 1000 Euro einbehalten wenn dein eNK gar nicht so hoch sind
Ja darf er.
Du meinst sicherlich du ziehst aus, es ist noch keine Jahresabrechnung gemacht und erbehält es einfach in dem fall darf er es.
Es ist sogar ziemlich üblich das Vermieter das machen.
nein, er darf nur für ausstehende Forderungen die Kaution einbehalten
Vorsicht!
Ist die Mietsicherheit vorbehaltlos abgerechnet, sind Nachforderungen aus BK.- + HK-Abrechnungen ausgeschlossen. Denklogisch wird ein Vermieter also die Sicherheit so lange zurückbehalten, bis alle Unklarheiten beseitigt sind.
Viel Erfolg


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- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -


nebenkosten
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- sich am neuwert deines hausrates! Den größten Teil der Nebenkosten machen in der Regel die Heizkosten aus, und die hängen -


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- einbringt, so z.B. Aktien oder andere Wertpapiere - Die Mietkaution - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin- bietet. Ausgenommen von der Pflicht zur Verzinsung sind nur Vermieter von Zimmern in Studenten- und Jugendwohnheimen. Auf Wunsch -