Vermieter mietkaution nebenkosten einbehalte
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Darf ein Vermieter die Mietkaution für Nebenkosten einbehalte
Siehe u.a. auch in den Links des Mietervereins Hamburg, ganz unten
1.Kaution Mietsicherheit Mietkaution Anlage Sparbuch Zinsen Verzinsung Rückzahlung Frist Abrechnung - Mieterverein zu Hamburg2.MIETKAUTION / Rückzahlung der Kaution des Mieters
Bundesgerichtshof Entscheidungen
Zur Rückzahlung der Mietsicherheit
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Januar 2006 entschieden, dass Teile der Mietsicherheit für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden dürfen.
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Rueckzahlung%20Mie..
Bundesgerichtshof Entscheidungen
Zur Rückzahlung der Mietsicherheit
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Januar 2006 entschieden, dass Teile der Mietsicherheit für etwaige Nachforderungen noch nicht abgerechneter Betriebskosten nach dem Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten werden dürfen.
BGH zur Rückzahlung der Mietsicherheit bei noch nicht abgerechneten Betriebskostennachforderungen
Ja. Er hat ja noch immer ein Sicherungsbedürfnis.
im Prinzip ja, kommt aber auf die Höhe an, er muß sich da am Verbrauch orientieren und kann z.B. nicht 1000 Euro einbehalten wenn dein eNK gar nicht so hoch sind
Ja darf er.
Du meinst sicherlich du ziehst aus, es ist noch keine Jahresabrechnung gemacht und erbehält es einfach in dem fall darf er es.
Es ist sogar ziemlich üblich das Vermieter das machen.
nein, er darf nur für ausstehende Forderungen die Kaution einbehalten
Vorsicht!
Ist die Mietsicherheit vorbehaltlos abgerechnet, sind Nachforderungen aus BK.- + HK-Abrechnungen ausgeschlossen. Denklogisch wird ein Vermieter also die Sicherheit so lange zurückbehalten, bis alle Unklarheiten beseitigt sind.
Viel Erfolg