Vermieter mieter umlagenausfallagnis hausnebenkosten berechnen

Nein, das ist nur bedingt zulässig, siehe § 25 a NMV: § 25a Umlageausfallwagnis 1Das Umlageausfallwagnis ist das Wagnis einer Einnahmenminderung, die durch uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, einschließlich der uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung entsteht. 2Das Umlageausfallwagnis darf 2 vom Hundert der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht übersteigen. 3Soweit die Deckung von Ausfällen anders, namentlich durch einen Anspruch gegenüber einem Dritten gesichert ist, darf die Umlage nicht erhöht werden. NMV 1970 - Einzelnorm Bei freifinanzierten Wohnraum ist dies nicht zulässig, siehe Urteil: "In Mietverträgen über freifinanzierte Wohnungen ist die Auferlegung eines Umlagenausfallwagnisses unwirksam." Umlagenausfallwagnis im preisfreien Wohnraum

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Darf der Vermieter dem Mieter ein Umlagenausfallagnis / Hausnebenkosten berechnen?



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