Vermieter bestimmen wohnung mieters nicht

Hat der Mieter Hausrecht in seiner angemieteten Wohnung?

6 Antworten zur Frage

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Darf der Vermieter bestimmen wer in die Wohnung des Mieters darf und wer nicht?

Der Vermieter kann sich raussuchen wem er die Wohnung Vermietet. Ansonsten hat der Vermieter keine weiteren Rechte.der Mieter kann in die Wohnung holen wen er will, er sollte nur auf die Laustärke achten und auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen.
noch ein Link dazu:
In der Mietwohnung steht das Hausrecht dem Mieter zu. Das heißt, der Vermieter kann Besuchern ein Hausverbot oder ein Besuchsverbot nicht erteilen. Im Mietvertrag vereinbarte Besuchsregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Dem Mieter steht es frei, beliebig viele Besucher zu jeder beliebigen Zeit zu empfangen. Allerdings muss der Mieter nicht dulden, wenn die Wohnung nicht zum vertragsgemäßen Zweck gebraucht wird. Ausnahmsweise ist ein Hausverbot zulässig, wenn ansonsten der Hausfrieden
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Besuchsrecht.htm
Wie Hauntres es schon richtig schreibt: Belästigungen, Ruhestörungen dürfen natürlich von den Gästen nicht begangen werden.
Der Vermieter hat noch nicht mal das Recht, unangemeldet vor der Wohnungstüre zu stehen: "Guten Tag, ich möchte mal die Wohnung inspizieren."
Dafür müßte der Vermieter erst einen Termin vereinbaren und gute Gründe haben. ER kann nicht kommen um zu schauen, wie man eingerichtet ist oder ähnliches.
Das "Hausrecht" des Mieters
Zunächst einmal ganz wichtig zu wissen ist: Mit der Vermietung gibt der vermietende Eigentümer sein "Hausrecht" an der Wohnung auf. Ab dem Zeitpunkt, an dem er die Wohnung vermietet, ist er insoweit nicht mehr der "Herr im Hause". Das Hausrecht liegt nunmehr beim Mieter, der seinerseits entscheiden kann, wen er in seine Wohnung lässt und wen nicht. Der Vermieter jedenfalls ist nicht mehr berechtigt, diese Wohnung nach eigenem Gutdünken zu betreten. Er bedarf hierfür grundsätzlich der Genehmigung seitens des Mieters, auf deren Erteilung er allerdings unter gewissen Umständen auch einen Anspruch hat.
http://www.haus-und-grund-wuerzburg.de/neu/hg1112_a4.html
Besuche
. In der Mietwohnung steht das Hausrecht dem Mieter zu. Das heißt, der Vermieter kann Besuchern ein Hausverbot oder ein Besuchsverbot nicht erteilen. Im Mietvertrag vereinbarte Besuchsregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Dem Mieter steht es frei, beliebig viele Besucher zu jeder beliebigen Zeit zu empfangen. Allerdings muss der Mieter nicht dulden, wenn die Wohnung nicht zum vertragsgemäßen Zweck gebraucht wird. Ausnahmsweise ist ein Hausverbot zulässig, wenn ansonsten der Hausfrieden.
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Besuchsrecht.htm
Er darf mitreden, wenn jemand dauerhaft einziehen soll. Aber bei Besuch und dergleichen nicht. Es sei denn, das wäre zum Beispiel mit viel Lärm verbunden, dann kann er unter Umständen den Lärm verbieten - aber nicht den Besuch.
Das hat mein Vermieter bei mir auch probiert und sogar meinen Bekannten verboten auf meinem Parkplatz zu parken.
>.< warum gibt es nur so böse Menschen.?