Habe recht vermieter wohnung mieters besichtigen

Habe ich als Vermieter das Recht, bei meinen Mietern eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen?

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Habe ich das Recht als Vermieter die Wohnung meines Mieters zu besichtigen

Der Vermieter kann von seinem Besichtigungsrecht zur Feststellung des allgemeinen Zustandes der Mietwohnung nicht willkürlich Gebrauch machen. Im Regelfall ist er nur berechtigt, von seinem Besichtigungsrecht aus oben genanntem Anlaß alle zwei Jahre Gebrauch zu machen. Unberührt bleibt das Besichtigungsrecht aus konkretem Anlaß.
Wie oft darf der Vermieter meine Wohnung besichtigen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dann darf nach der Rechtsprechung der Vermieter alle ein bis zwei Jahre Ihre Wohnung anschauen, ohne dass ein konkreter Grund dafür vorliegen müsste. Er ist dann berechtigt, routinemäßig nachzusehen, ob evtl. Wartungsarbeiten durchzuführen sind bzw. ob sich die Wohnung noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Ist im Mietvertrag ein häufigeres Besichtigungsrecht vereinbart, darf der Vermieter auch öfter kommen.
Grundsätzlich muss sich der Vermieter vorher ankündigen, wobei in der Rechtsprechung keine Einigkeit darüber besteht, wie lange vorher der Vermieter den Termin bekanntgeben muss. Einige Gerichte halten eine Vorankündigungszeit von nur 24 Stunden für ausreichend. Andere Gerichte gehen von einer längeren Frist aus.
Der Vermieter muss jedenfalls bei der Terminsvereinbarung auf den Mieter Rücksicht nehmen. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie vom Vermieter verlangen, dass er den Termin drei bis vier Tage vorher ankündigt.
Wann darf der Vermieter ohne Vorankündigung die Wohnung betreten?
Grundsätzlich haben Sie an Ihrer Wohnung das Hausrecht.
Verschafft sich der Vermieter Zutritt, ohne Sie vorher gefragt zu haben, begeht er Hausfriedensbruch.
Davon gibt es nur eine Ausnahme, wenn für die Wohnung oder das übrige Haus eine unmittelbare Gefahr besteht, die nur dadurch abgewendet werden kann, dass Ihre Wohnung betreten wird. Beispiel: In Ihrer Wohnung hat sich ein Wasserrohrbruch ereignet oder es bricht ein Feuer aus. In diesem Falle ist der Vermieter berechtigt, ohne Vorankündigung die Wohnung sogar dann zu betreten, wenn Sie nicht daheim sind, um die Gefahr zu beseitigen.
Quelle:Finanztip – Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin
Hallo, wenn berechtigte Gründe vorliegen, dürfte dem nichts entgegen stehen. Rechtzeitig Termin vereinbaren