Verhalten fristloser kündigung vermieter

Hallo, , hatte heute in meinen Briefkasten die Fristlose Kündigung meines Vermieters im Briefkasten. Zur Nebeninfo, habe seit 1.10.09 einen Antrag bei der Arge auf ALG II laufen, dieser ist aber bis heute weder bearbeitet noch bewillig, das sagte mir heute eine Mitarbeiterin der Telefon Hotline, sie sagte mir aber das ich morgen als Notfall-Kunde vorsprechen soll. Jedoch läuft die Kündigung am 21.11.2009 aus. Kann mir jemand hilfreiche Tipps geben wie ich mich jetzt zu verhalten habe, bzw. Welche Einrichtungen jetzt zuständig sind und die Mietrückstände übernehmen? für den Antworten bereits jetzt. Martin

17 Antworten zur Frage

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Verhalten bei Fristloser Kündigung durch den Vermieter

als erstes der Kündigung fristgerecht widersprechen
dann ist die Frage, wie hoch die Mietrückstände sind, wie oft gemahnt wurde, usw.
Da du offensichtlich in einer "klammen" Situation bist, geh zum Gericht und beantrage einen Beratungsschein für ein Rechtsanwaltgespräch.
Den bekommst du, ebenso ziemlich sicher später die Prozesskostenhilfe.Mit diesem Schein lässt du dir einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht geben.
Der weiß dann, was zu tun ist.
hust* Es ist eine fristlose Kündigung, übersehen?
Was nicht heißt dass man keine Frist zum Widerspruch hat?
Ich liebe diese unnötigen Kommentare der "Wissenden
Da die Antwortgeberin so wissend ist, hier Infos damit sie noch wissender wird:
Warum soll man Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, hat da irgendeinen rechtlichen Aufschub?
Was soll man in diesem Fall beim Anwalt für Mietrecht. Die Miete wurde nicht bezahlt, wohl 2x und somit hat der Vermieter das Recht die fristlose Kündigung auszusprechen, da kann sich dein Rechtsanwalt für Mietrecht so viel drehen wie er will.
Der Fehler liegt eindeutig bei der ARGE, weil die nicht schnell genug bearbeitet, als muss man einen Anwalt für Sozialrecht haben und nicht für Mietrecht haben. Willst du den Vermieter auf Nichtzahlung der Miete verklagen oder doch eher die ARGE auf Zahlung der Miete?
Bist du nun allwissend?
Hi Jewi.das Mietrecht als solches ist sehr komplex.alles kannst du ja nicht wissen, und wenn du dich nicht damit beschäftigt hast, dann ist das ja auch nicht schlimm.
Meine Kommentare bezogen sich auch nicht aif dich, sondern den- Hust- unter dir.
Und zu deiner falschen Annahme.selbstverständlich ist der Widerspruch wichtig, beim ersten Mal wird die Kündigung zurückgenommen.und jeder popelige Anwalt weiß das.
Du möglicherweise jetzt.
LACHKRAMPF! Ich erhalte eine fristlos Kündigung, lege Widerspruch ein und schon wird die zurückgenommen? HA HA HA HA Während ich lache, sende mit mal den § rüber.
Und nicht der Mieter hat hier schuld, es ist die ARGE, also muss man der Arge im Hintern getreten werden und nicht der Vermieter. Der Vermieter ist im Recht! Das BGB müsste jeden Tag neu geschrieben werden, wenn man das alles umsetzt, was hier jeden Tag geschrieben wird.
Schade.bis eben dachte ich, du gehörst nicht zu den üblichen Schwätzern.
Vergiss es einfach.und bilde dir ein, etwas zu wissen.
Mir ist das wurscht.
Du schreibst nicht, wie lange schon keine Miete bezahlt wird.
Dem Hauseigentümer sind die Gründe egal - wenn er kein Geld bekommt, darf er kündigen.
Sprich mit der Notfallbetreuung, lasse dir konkrete Termine und Beträge nennen und verhandle dann mit dem Vermieter unter Angebot der Abtretung von ALG-2-Zahlungen.
Keine Panik, eine fristlose Kündigung heißt nicht gleich raus aus der Wohnung, da vergehen noch Monate wenn nicht sogar 1-2 Jahre. Außerdem gab es vor paar Tagen ein Urteil des BGH, wonach eine fristlose Kündigung nichtig ist, wenn der Fehler bei der Behörde in diesem Fall also die Arge liegt.
Außerdem hast du eh im Falle einer fristlosen Kündigung noch die Möglichkeit, die Miete zu bezahlen und dann ist diese Kündigung eh überflüssig, so das Gesetz.
Seh zu, dass du morgen ordentlich Druck machst, die müssen dir einen Vorschuss gegen, wenn nicht mache dich gleich auf dem Weg zum Sozialgericht und beantrage dort eine einstweilige Verfügung, damit die zahlen, dass ist alles für dich kostenlos.
Und noch was: Wann hast du den Antrag auf ALG2 gestellt, mit 4 Wochen Bearbeitungszeit muss man schon rechnen, hast du den wirklich erst am 01.10. gestellt oder schon früher?
geh zum vermieter und sprich mit ihm.das sollte man als erstes tun,wenn man die miete nicht zahlen kann.dann zur arge.
Ein möglicher Weg ist, zur Schuldenberatung zu gehen, damit du effektive Beratung in dieser Situation bekommst.
Wahrscheinlich mußt du gegen die fristlose Kündigung Widerspruch einlegen. Also Zeit gewinnen.
Dennoch solltest du dir zügig eine neue Wohnung suchen, und. da du die Kaution der alten Wohnung wahrscheinlich nicht zurückbekommst, beim Sozialamt auch um ein Darlehen für die Kaution bitten.
Geh als erstes zum Vermieter und klär das, dann wird das schon.
In deiner Frage ist zu lesen das es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Weiter unten ist zu lesen das die am 21.11.2009 ausläuft.
Wenn ich richtig gelesen habe, handelt es sich hier höchstens um den Rückstand von zwei Monatsmieten. Ich würde mich als erstes mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihm meine Situation erklären. Paralell würde ich mich mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und versuchen ein zinsfreies Darlehen zu bekommen.
Auch wenn dein Antrag noch nicht bearbeitet ist wird er ja in naher Zukunft genehmigt, vorraus gesetzt es sind alle Unterlagen bei der Arge. Dann wird ja auch rückwirkend gezahlt, weil die Zahlungen immer ab dem Tag der Antragsstellung geleistet werden.
Wenn weitere Mietrückstände vorhanden sind, was ja der Fall ist, dann gehe zum Sozialamt. Beantrage da eine Hilfe. Rede mit deinem Vermieter und wiederspreche der Kündigung. Aber mach hinne, nicht daß du geräumt wirst.
für en und hilfreichen Antworten. Wirklich super das man sich so drauf verlassen kann. *Daumenhoch
Viel Glück!
Aber bleib auch fair, der Vermieter brauch ja auch irgendwie sein Geld.


alg
ALLEINERZIEHEND-ELTERNZEIT,echte Notlage, KINDERGARTEN,MIETZUSCHUSS-ALG-SOZIALHILFE

- Wohnungslosigkeit droht, da du nicht in der Lage bist , deine Miete alleine zu tragen. Niemand wird dich rausschmeissen , denn -- Tagestätte zu bringen?Habe ich vielleicht doch Anspruch auf ALG oder ähnliche Hilfen.--- Leider Gottes habe ich niemanden, -


miete
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -