Verfassungspolitische frage gehören kinderrechte grundgesetz

N.B.: Dies ist keine Meinungsumfrage à la "Ja, finde ich schon", "Klar, für Kinder muss mehr getan werden", "Nö, ich glaub nicht, dass das was bringt". Mich interessieren bei der Frage verfassungspolitische Aspekte hinsichtlich der Notwendigkeit und Konsequenzen für Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung und wende mich daher insbesondere an jene LiQ-Experten mit staatrechtlichem und politikwissenschaftlichem Hintergrund.

14 Antworten zur Frage

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Verfassungspolitische Frage: Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Das Hauptproblem ist, dass Kinder nicht für sich selbst sprechen können und auf die Weise nicht ihre Rechte durchsetzen können. Sie sind also wohl oder übel auf den einzelnen Erwachsenen angewiesen und müssen deren Entscheidungen hinnehmen. Wenn der Rechnungshof den Etat einer Stadt zurückweist, weil diese zuviel Schulden aufgenommen hat, um einen Spielplatz zu sanieren, weil Spielplätze nicht zu den Kernaufgaben einer Stadt gehören, dann haben Kinder keinerlei Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass Spielplätze Kernaufgaben werden.
Da wir hier ein eindeutiges Machtungleichgewicht haben, ist es sinnvoll, dieser Macht Schranken zu setzen. Je zentraler diese Schranken in der Rechtsprechung verankert sind, desto schwerer ist es, sie zu umgehen. Insofern kann eine Verankerung im Grundgesetz schon etwas helfen.
Die Frage ist allerdings, welcher Art diese Machtschranken sein können, d.h. was genau ein Verstoß gegen diese Schranken ist. Die Unterschiede in dem, was dem Wohl des Kindes dient und dem, was dem Wohl jedes Menschen dient, sind subtil. Es sind oft solche sehr ins Detail gehenden Abwägungen wie die zwischen einem ausgeglichenen kommunalen Haushalt und den Spielplätzen für Kinder. Solche Details sollten nicht in einem Grundgesetz geklärt werden, dafür sind Verordnungen und Einzelgesetze viel geeigneter.
Grundsätzlich ist das deutsche Grundgesetz ein sehr stark auf organisatorische Aspekte der Staatsverwaltung und sehr allgemeine Menschenrechte ausgelegtes Werk. Man muss also schauen, wie man eine sinnvolle Formulierung des spezifisch Kindlichen in den Menschenrechten schafft, ohne dass man einfach die Grundrechte noch einmal mit "Kinder" statt "Menschen" erneut aufschreibt.
Das ist durchaus eine Meinungsfrage. Denn wenn offen bleibt, welche konkreten "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, kann man auch nicht abschätzen, welche Folgen so eine Grundgesetzänderung haben würde.
Ich habe zu diesem Thema keine feste Meinung, neige jedoch generell dazu, das Grundgesetz nicht ständig zu ändern. Falls ins Grundgesetz einmal tatsächlich irgendwelche Kinderrechte aufgenommen werden sollten, dann vermute ich, dass diese sich weniger spektakulär auswirken werden, als manche sich das vorstellen oder anderen suggerieren. Zum Beispiel der Beitrag Steinmeiers, der oben verlinkt ist, bezieht sich auf Kindestötungen und -misshandlungen. Aber solche Verbrechen billigt doch auch unser jetziges Grundgesetz nicht! Wozu sollte es also geändert werden?
Außerdem: Vielleicht sollte sich Steinmeier erst einmal um die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland kümmern, bevor er nicht näher benannte Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen will.
Denn wenn offen bleibt, welche konkreten "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen."
Das zu thematisieren habe ich bewusst dem Antwortenden überlassen.
Wie oben schon bemerkt, halte ich wenig von einer Grundgesetzänderung, lasse mich aber durch Argumente überzeugen. Ich halte unser jetziges Grundgesetz für geeignet, Kindern alle Rechte zu ermöglichen. Konkrete Änderungen erachte ich weniger auf Verfassungsebene, sondern allenfalls auf Gesetzesebene für sinnvoll, zum Beispiel indem man bestimmte medizinische Untersuchungen für Kinder gesetzlich vorschreibt.
Damit hat sich der Bundestag schon 2006 befasst. Hier der Fragenkatalog
1. Protokoll Kinderrechtskommission
Guter Fragenkatalog. Kennst Du auch die Antworten, die in der Anhörung gegeben wurden sowie die Auffassungen der Fraktionen?
Nein, leider nicht - war schon verzweifelt auf der Suche.
Super. Gut, dass unsere Demokratie inzwischen so transparent ist. Man kann viele interessante Argumente lesen.
Gerne. Und , dass du mich darauf gebracht hast, mir über das Thema Gedanken zu machen.
Mehr zu tun für Kinder,damit zu begründen diese gesondert ins Grundgesetz zu schreiben, was soll das bringen. Ich denk auch nicht das weniger Verbrechen geschehen, weil nochmal im Grundgesetz steht,ist verboten. Dazu gibt es ja schon Gesetze und das hilft oft nicht. Verordnungen mehr kostenlose ärztl. Kontrolle und davon Geldleistungen abhängig machen bringen mehr als ein Eintrag im Grundgesetz. Wenn im Grundgesetz steht den Kindern gehört unsere ganze Aufmerksamkeit, würde nicht das bringen was man sich erhofft.
Gut formulierte Frage, hätte es selbst nicht besser schreiben können.
Allein die Fragestellung ist schon der Hit! Fastfaller war leider etwas schneller als ich mit dem Kommentar.
Das bin ich schon esse-est-percipi gewohnt.
Das kann man wirklich von ihm gewohnt sein, Schrankdackel.


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