Verdiene praktikum 410 monat wie viel bleibt
7 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Verdiene im Praktikum 410 € im Monat. Wie viel bleibt mir dann davon übrig?
Wenn die Gleitzone berücksichtigt wird, wären es 369,69 Euro.
Kommt auf das Praktikum an, ist es ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum und bist du an einer Uni eingeschrieben ist es SV frei, Lohnsteuer fällt nicht an. Es gibt ab noch andere möglichkeiten z. B.: Vor- und Nachpraktikum eingeschrieben. Vor-,Zwischen- und Nachpraktikum nicht eingeschrieben.
Je nachdem was es für ein Praktikum es ist wird es anders behandelt, die Aussage von colaschwan ist also nur unter umständen richtig, eigendlich sollte man garnichts sagen, wenn man nicht wirklich weiß um was es geht.
Darum habe ich ja auch geschrieben das es von verschiedenen Faktoren abhängt, die ich nicht alle aufzählen wollte.
Wer Lesen kann ist klar im Vorteil.
Außerdem scheinst du dir der Bestimmtheit deiner Aussage ja auch nicht 100 % ig sicher zu sein, oder Bub05?
Ich bin mir 100% sicher, wie du selber schreibst wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Man kann nur eine klare Aussage machen wenn alle Fakten bekannt sind.
Es hängt NICHT von den,von dir geschriebenen Faktoren ab, vielmehr ist zunächst zu Prüfen:
1 wenn ja, ist die Gleitzonenregelung anwendbar oder nicht.
Glaub mir, ich kenn mich aus, ich mach den Job schon lang genug.
Siehe:
A Vorgeschriebene Praktika von Studenten und Fachschülern
Lfd. Nr. Personenkreis Krankenversicherung Pfl egeversicherung Rentenversicherung Arbeit slosenversicherung
1 Vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben Versicherung als Praktikant
§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V bzw.
Familienversicherung
V ersicherung als Praktikant
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB XI bzw.
Familienversicherung
V ersicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 25 Abs. 1 SGB III
2 Vorgeschriebenes Vorpraktikum mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 25 Abs. 1 SGB III
3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit oder ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, eingeschrieben Versicherung als Student
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V bzw.
Familienversicherung
Versicherung als Student
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB XI bzw.
Familienversicherung
Versicherungsfrei
§ 5 Abs. 3 SGB VI Versicherungsfrei
§ 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III
4 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben Versicherung als Praktikant
§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V bzw.
Familienversicherung
V ersicherung als Praktikant
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB XI bzw.
Familienversicherung
V ersicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 25 Abs. 1 SGB III
5 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht eingeschrieben Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter
§ 25 Abs. 1 SGB III
B Nicht vorgeschriebene Praktika von Studenten und Fachschülern
Lfd. Nr. Personenkreis Krankenversicherung Pfl egeversicherung Rentenversicherung Arbeit slosenversicherung
1 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum, Arbeitsentgelt bis 400 € monatlich, nicht eingeschrieben Geringfügige Beschäftigung
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Geringfügige Beschäftigung
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Geringfügige Beschäftigung
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Geringfügige Beschäftigung
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
2 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum, Geringfügigkeitsgrenze überschritten, nicht eingeschrieben Versicherung als Arbeitnehmer
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Versicherung als Arbeitnehmer
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI Versicherung als Arbeitnehmer
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherung als Arbeitnehmer
§ 25 Abs. 1 SGB III
3 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch Studium in Anspruch genommen, Arbeitsentgelt bis 400 €, eingeschrieben Versicherung als Student
§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V bzw.
Familienversicherung
Versicherung als Student
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB XI bzw.
Familienversicherung
Geringfügige Beschäftigung
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV Versicherungsfrei
§ 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III
4 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch Studium in Anspruch genommen, Arbeitsentgelt über 400 €, eingeschrieben Versicherung als Arbeitnehmer
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V Versicherung als Arbeitnehmer
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI Versicherung als Arbeitnehmer
§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI Versicherung als Arbeitnehmer
§ 25 Abs. 1 SGB III
5 Ni
Es ist ein 1-jähriges Praktikum im Rahmen der Ausbildung. Kann ich mir auch nicht einfach 10 Euro weniger auszahlen lassen? Steuern und so muss man doch erst ab 400 Euro zahlen oder?
Kommt darauf an was Du später von dem Geld ausgibst
Lass Dir 10 Euro weniger auszahlen und Du hast einen 400 Euro - Job. Dann kannst Du alles behalten. Frag mal beim Arbeitsamt nach.