Urlaubsanspruch zweiwochig 3 stunden beschäftigen putzfrau

Ich hätte eine Frage zum Urlaubsanspruch einer Schülerin, die alle 2 Wochen für 3 Stunden putzen geht. Es besteht ein Arbeitsvertrag in dem keine Regelgungen zum Urlaub getroffen wurden. Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltet. Der Arbeitsvertrag ist unbefristet und läuft jetzt 7 Monate. Hat diese Schülerin, die hauptsächlich die Schule besucht Anspruch auf bezahlten Urlaub?

3 Antworten zur Frage

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Urlaubsanspruch einer zweiwochig 3 Stunden beschäftigen Putzfrau

das hoffe ich nicht! Zumindest würde ich ihr keine geben, sind ja immerhin ganze 6 Stunden im Monat. Wozu Urlaub?
gggg* ich kann dich ja verstehen, ich würde mich garnicht trauen, bei der *Anspannung* des Jobs nach Urlaub zu fragen.
Rechtlich gesehen schon.
Die Berechnung ist allerdings ziemlich kompliziert.
Und bei dem Umfang der Arbeitszeit, den die Schülerin hat, kommt echt nciht viel bei rum.
Wenn überhaupt ein Tag zusammenkommt.
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Arbeitszeitmodelle/Rund-um-das-Gesetz/rechtliche-situation,did=91262,page=5.html
Mal nachlesen und unter den Ihnen bekannten Voraussetzungen auch mal versuchen einen Urlaub auszurechnen.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Bei alle zwei Wochen 3 Stunden, wären das also 6 Stunden bezahlter Urlaub, die ihr zuständen.