Urlaub anspruch kündigung
Guten Tag.
Ich habe momentan ein problem mit meinen Arbeitgeber und habe deshalb einige fragen ich hoffe man kann mir weiterhelfen.
Ich bin Auszubildender zum Altenpfleger.
Habe noch einige Tage Urlaub vom letzten Jahr die ich aufgrund eines Praxisblockes nicht nehmen konnte. Außerdem habe ich bald meine Prüfung.
Nun habe ich das problem das mein Arbeitgeber von mir verlangt das er entscheiden darf wann ich Urlaub nehme und das ich in diese Urlaub lerne und dies kontrolliert wird ist das rechtens? Ich denke nicht allerdings ist jetzt auch nicht mehr viel zeit da einen Urlaubsantrag zu stellen.
Außerdem stellt es mir die frage, wenn ich auf meinen Urlaub beharre kann ich dann gekündigt werden? Eventuell auch von Nichtnennung von gründen oder ähnliches. Ich habe keine Abmahnungen.
5 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Urlaub´s Anspruch und Kündigung
1. Du stellst einen Antrag auf Urlaub und der Arbeitgeber gewährt diesen Urlaub. So ist das Verfahren.
Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen oder aus Gründen der sozialen Abwägung gegen den Urlaubsantrag entscheiden. Dies trifft allerdings nicht für Auszubildende zu.
2. Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf, wie du deinen Urlaub verbringst. Er darf lediglich erwarten, dass du erholt aus dem Urlaub an den Ausbildungsplatz zurückkommst.
3. Er darf dich nicht kontrollieren, ob du lernst!
4. Es besteht kein Kündigungsgrund
Mit der bestandenen Prüfung ist der Ausbildungsvertrag ja so wie so beendet.
Dann hat sich das mit dem Urlaub auch erledigt.
Das ist nicht richtig.
In der Pflege endet das Ausbidlungsverhältnis nicht mit dem Tag der bestandenen Prüfung, sondern mit Ablauf der Ausbildungszeit, die im Ausbildungsvertrag festgeschrieben ist.
Die Ausbildungszeit wird in der Pflege stets mit der Anzahl der Jahren angegeben.
Das ist nicht paradox, das ist Gesetz und entspricht den Vorgaben der EU
ehrlich, etwas zu wenig Infos bezüglich deines AV.
Innerhalb der ersten 3/oder 6 Monate ist Probezeit , und dein AG kann über deinen Urlaub entscheiden, da du ja--auch nur p.M. anteilig Anspruch hast.
Scheinbar hat dein AG dir einen Deutschkurs im Urlaub als Weiterbildung angeraten--.
Wenn du das nicht akzeptierst, KANN--nicht muss =das einen Kündigungsgrund machen.
Betriebsrat kontaktieren, Mist aber besser als hier, weil den Überblick hat niemand, und dir hier rechtlichen Beistand gewähren.mei, ist eh gegen die Regel.
Antrag auf Übertragung von altem Urlaub--zwinker, sollte bis 28th02.2016 gemacht werden.sonst verfällt der eventuell.betriebsinterne Verträge sind legal, solange ein Beirat/Betriebsrat das genehmigt.
Gerade im Sozialbereich hats soviel Grundsatzurteile nach Bundesländern.wegen Personalknappheit und Pflegenotstand.kann dir hier niemand wirklich helfen
Habe ich Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Kündigung zum 31.12.2008. Bin bis dahin arbeitsunfähig und habe noch Anspruch auf 24 Tage Urlaub.
Sehr schnelle und sachlich richtige Antwort,
Wenn der Urlaub bis zum Austrittstermin nicht genommen werden kann, wird er abgegolten.
Berechnung bei Vollzeit: Gehalt./. 21,67 Tage x 24 Urlaubstage, bei Teilzeit sind die Durchschnittstag entsprechend zu berechnen.
Diese Antwort ist für mich sehr hilfreich und ich bedanke mich herzlich.
Hat man bei einer Kündigung WÄHREND der Probezeit noch Anspruch, auf anteiligen Urlaub?
du hast Anrecht darauf, da du dir in der Probezeit den Anspruch auf Urlaub erarbeitest.
Anzahl der im Arbeitsvertrag stehenden Jahres-Urlaubstage : 12 x der Monate, die du gearbeitet hast.
So ist eigentlich der Regelfall!
Aber im Arbeitsvertrag, unter Probezeit, kann auch anderes stehen, dass Du durch Deine Unterschrift anerkannt hast.
Eigenlich steht dir Urlaub zu, i.d.R. 2 pro Monat. Es kann aber sein, dass im Vertrag steht, dass dir während der Probezeit kein Urlaub zusteht, so kannst du dann auch keinen fordern. Also Vertag lesen. U.U. kannst du auch in der zuständigen Gewerkschaft oder Kammer anrufen, die geben dir auch Auskunft.