Urheberrechte stücken beethoven mozart
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Wer hat die Urheberrechte an Stücken von Beethoven oder Mozart?
Die Urheberrechte laufen nach 70 Jahren ab. Es gibt zwar Besuche, diese Frist noch zu verlängern, aber nicht auf 200 Jahre.
Du kannst also bis auf weiteren jeden, der mindestens 70 Jahre tot ist, ohne Sorge den ganzen Tag hoch- und runterspielen, Deine Aufnahmen davon verkaufen und die Konzerteinnehmen in Deine Tasche stecken.
Vor gut 100 Jahren setzte der Komponist Richard Strauss durch, dass er bei jeder Aufführung seiner Musik an den Einnahmen beteiligt wurde.
Wenn heute jedoch ein Stück von Strauss oder Mozart im Radio gespielt wird, dann bekommen nur die Musiker, die bei der Aufnahme mitgespielt haben, Geld. Denn Mozart und Strauss sind einfach schon zu lange tot. Wenn ein Songschreiber oder ein Komponist über 70 Jahre tot ist, wird seine Musik Allgemeingut, das heißt jeder darf sie kostenlos abspielen.
Quelle:
Urheberrecht - Bei wem klingelt die Kasse? | Fragen und Verstehen | BR-Kinderinsel
Wie gesagt - die Werke von Beethoven und Mozart sind Allgemeineigentum. Die kann man auch völlig legal kostenlos aus dem Internet herungerladen,
Category:Beethoven, Ludwig van - IMSLP/Petrucci Music Library: Free Public Domain Sheet Music
Category:Mozart, Wolfgang Amadeus - IMSLP/Petrucci Music Library: Free Public Domain Sheet Music
Die Urheberrechte hat niemand. Nur zu den Interpretationen können Tantiemen geltend gemacht werden.
Also jeder der diese alten Sücke aufführt/spielt kann seine Interpretation urheberrechtlich schützen lassen.