Unversichert auto freundes gefahren anderer ist reingefahren

hallo , ich bin wie gesagt mit dem auto eines freundes gefahren und MIR ist jemand hinten rein gefahren , er wollte mich überholen und hat mich beim ausscheren voll erwischt. was nun? wie ist das geregelt ich bin nicht auf das auto versichert , zahlt seine versicherung den schaden an "unserem" auto trozdem?

37 Antworten zur Frage

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Unversichert mit dem auto eines freundes gefahren , und ein anderer ist mir reingefahren

ja sien auto ist zugelassen. allerginds nur auf IHN. nun bin ich aber gefahren aber NICHT schuld am unfall. also hir spalten sich die antworten. zahlt seine versicherung nun oder nicht.
ja ich bind as auto mit seinem enverständnis gefahren aber ich meinte es so. seine eltern haben das auto als zweitwagen über sich laufen und mein freund ist als fahrer eingetragen. er hat mir das auto gegeben. die meisten sagen ja wenn ER als fahrer eingetragen ist , und ich damit fahre und NICHT schuld bin am unfall , zahlt die gegner versicherung nicht. was ich allerdings nicht verstehe die versicherungen werden ja gegeneinander schauen wer nun zahlt.
Ergänzung vom 28.09.2009 12:34:
*Meinst du damit, daß er einen Versicherungsvertrag hat, der andere Fahrer ausschließt?*
ob er einen solchen vertrag hat weis ich nicht,
angenommen er hätte einen solchen vertrag , dann wäre das auto nur im notfall versichert oder? z.b. wenn ich ihn ind krankenhaus fahren müsste etc. oder? in welchen fällen noch? ich wollte ihn nämlich damit von der diskothek abholen weil er betrunken war , und es ihm schlecht ging.
würde die versicherung meines freundes und seiner eltern dann steigen? obwohl ich nicht drauf versichert bin?
die gegnerische partei wollte die sache auf sich beruhen lassen sodass jeder auf seinem schaden sitzen bleibt. dabeiw ar an sienem auto ne menge kaputt. koflügel,licht+blinker, stossstange,motorhaube, grill und sein licht ging nicht mehr aus.
aber wieso sollte die eigene versicherung dann jetzt einen stress machen die müssen doch nicht zahlen weil ich doch nicht shculd bin.
ja ich kenne ihn seid jahren und wenn es so kommt zahl ich auch die freundschaft ist mir mehr wert als ein paar hundert euro, aber dennoch möchte ich beweisen das es nicht meine schuld war. und auserdem war ich am nächsten tag noch im krankenhaus , wo ein HWS-Schleudertrauma diagnostiziert wurde. vollgepumpt mit tabletten sind die schmerzen halbwegs erträglich.und die gegnerische versicherung müsste zahlen auch wenn ich NICHT der eingetragene fahrer dieses fahrzeugs bin.?
und wenn man mich als fahrer nachträgt , dann war das auto ja zu dem zeitpunkt aber nicht versichert da ich damit fuhr. da wird die versicherung doch drüber stolpern.
nein die versicherung weis noch nciht bescheid.da gehe ich heute mit seiner mutter hin.
also was wäre jetzt das beste. zur versicherung gehen oder die sache auf sich beruhen lassen. dann müsste ich allerdings meinem freund ja irgendwas entgegen bringen da er ja nun auf seinem wertlosen auto sitzen bleibt.
ja er war ja schuld ich habe auch schon mit seiner mutter gesprochen , er hatte der polizei gesagt das ich rüber gezogen war auf siene seite aber seiner mutter sagte er , er sei hinter mir eingescheert und wollte dann überholen und hatte mich dann getroffen und auch die scherben lagen alle auf meiner spur! und auch am auto meines freundes kann man erkennen das er vol links nach rechts wollte und dann in mich gefahren ist denn er hat mit siener linken vorderseite mein heck zwischen rückleuchte und kofferraum gertoffen! die polizei hat den unfall nicht aufgenommen und mir einen zettel gegeben und sagte mir das ich post bekommen werde und eine strafe in höhe von etwa 35€ wegen unachtsamen spurenwechsel. dagegen werde ich natürlich wieder spruch einlegen denn ich stand total neben mir , erstmal weil er in mich reinfuhr ohne zu hupen und nichts aus heiterem himmel und dann war es noch nicht mal mein auto und es war nachts um 3 und mien freund und seine freunde standen an der diskothek und warteten, und es war einfach etwas viel.
und auserdem hab ich die spur nicht gewechselt und hatte es auch nicht vor das hat er alles gesagt , die polizei hat weder fotos gemacht noch sonst etwas haben nur ausweise und führerscheine genommen und pro mille test gemacht und mir den zettel gegeben das wars.
Also, da kann ja etwas nicht stimmen. Warum solltest Du auf ein Fahrzeug versichert sein.
Der ET, also derjenige, dem das Fahrzeug gehört, möge seinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung anmelden und mit denen abrechnen.
Alles eigentlich ganz einfach.
Laß D nicht kirre machen. Die Versicherungsbedingungen sind fast überall gleich.
Alle berechtigten Fahrer, und dazu gehörst Du, weil Du die Kiste mit Erlaubnis gefahren bist, sind auch abgesichert, wenn sie einen Unfall verursachen. Hier liegt doch die Geschichte ganz anders, die Eltern wurden geschädigt. Also mögen die Eltern, wei schon vorgeschlagen, sich an die gegenerische Versichrung wenden und gut ist.
Es bleibt dabei, alles eigentlich ganz einfach.
Die Kfz-Versicherung gilt für "jeden berechtigten Fahrer", also auch für den, der mit Einverständnis seines Freundes dessen Auto fährt und einen Führerschein besitzt.
Wenn ein anderer schadensersatzpflichtig ist ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
Also: Der Fahrzeughalter meldet ganz normal seinen Anspruch an und schreibt in den Fragebogen deinen Namen als Fahrer.
Nach Frageergänzung: Die Versicherung für "alleinigen Fahrer" ist nur durch zusätzlichen Prämienrabatt begründet. An der Ersatzpflicht des Schädigers bzw. seiner Versicherung ändert das nichts.
Wenn die Vers. deines Freundes von dem Fall erfährt , hat dein Freund mit Prämiennachforderung zu rechnen.
Ist das Auto ordnungsgemäß versichert hat die Versicherung von dem Auto in dem Du gesessen hast ohnehin damit nichts zu tun, haarig wird es nur wenn es nicht versichert ist, dann wurde es unerlaubt im Straßenverkehr bewegt. Je nach Rechtslage wird der Auffahrende bezahlen.
Das hat damit nichts zu tun, der Halter hat das AUto zu versichern, Punkt Ende Aus, wenn er Dir erlaubt hat das Auto zu fahren besteht für Dich nicht der geringste Grund zur Sorge, lasse Dich nicht verrückt machen.
Moin! Da hast du recht, das Problem hat der Halter mit seiner Versicherung. Nicht der Fahrer
Die Versicherung des Schuldigen, also des Auffahrenden, muss zahlen.
Diese wird versuchen, zumindest einen Teil der Schuld auf den anderen Fahrer zu schieben.
Wenn dies gelingt, dann müsste die Versicherung, die für das Fahrzeug, das du fuhrst, abgeschlossen ist, einen Teil des Schadens übernehmen.
Die Versicherung des Vaters deines Freundes würde dann diesen Teil nicht zahlen, da als Fahrer des Wagens nur dein Freund und dessen Vater eingetragen waren.
Das heißt, den Großteil müsste die Versicherung des Unfallverursachers zahlen, ggf. bleibt ein Teil übrig, den der Vater deines Freundes zahlen müsste.
Wenn sich zweifelsfrei nachweisen lässt, dass du keinerlei Schuld an dem Unfall hast, dann wird sich die gegnerische Versicherung auch schwertun, dir Teilschuld anzuhängen. Wenn es ihr allerdings gelingt, dann solltest du bzw. deine Eltern sich ggf. überlegen, mit den Eltern deines Freundes darüber zu reden, einen Teil zu bezahlen; schließlich wäre nichts passiert, wenn du dir das Auto nicht geliehen hättest.
Rechtlich belangen kann man dich nicht. Du wirst auf keinen Fall zahlen müssen. Allerdings würde es die Freundschaft zwischen dir und deinem Freund ggf. belasten, deswegen würd ich mir im Falle einer Teilschuld darüber Gedanken machen.
Wegen deiner Arztkosten solltest du dich persönlich an die gegnerische Versicherung wenden und Schadensersatz fordern.
Wenn ich es richtig verstehe, weiß die Versicherung deines Freundes schon Bescheid. Wenn sie das noch nicht getan hätte, dann hättest du zunächst mal dich mit der Versicherung des Unfallverursachers streiten können.
Ansonsten liegt das nun in der Hand der beiden Versicherungen untereinander, und dann müsste der Vater deines Freundes gegenüber seiner Versicherung darauf bestehen, dass die jegliche Teilschuld deinerseits abstreitet und von der gegnerischen Versicherung fordert, den Schaden komplett zu übernehmen. Eine Erhöhung der Prämie ist evtl. nicht mehr abzuwenden, denn dabei geht es ja nur drum, ob manchmal auch Fremdfahrer mit dem Auto fahren - und das hat die Versicherung des Vaters deines Freundes ja nun zweifelsfrei herausgefunden. Ob eine Abholung von der Disco als einmaliger Notfall eine Ausnahme darstellen kann, darauf kommt es nur auf die Auslegung des Kleingedruckten in der Versicherungspolice an, und das ist auch eine Sache zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer.
Das "dich als Fahrer nachtragen" hat nur einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge. Das sollte völlig unabhängig von der Schuldfrage in diesem Fall sein. Und wenn dich wirklich eine Teilschuld treffen sollte, dann gilt der Status zum Zeitpunkt des Unfalls, d.h. die Versicherung des Vaters deines Freundes MUSS diesen Teil des Schadens NICHT zahlen. Ob sie es aus Kulanz ggf. doch tut, ist ihre Sache. Aber das mit Sicherheit nur unter Erhöhung der Beiträge.
Ich würde nicht unbedingt zur eigenen Versicherung gehen, sondern mich erst mal selbst mit der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen. Wenn die Schuldfrage eindeutig zu deinen Gunsten geklärt werden kann, muss die Versicherung des Vaters deines Freundes nicht aktiv werden.
Ein Grund, den Unfall der Versicherung des Vaters deines Freundes zu melden wäre, dass ihr dann ggf. rechtlichen Beistand bekommt, so dass ihr euch nicht selber mit der Schuldfrage rumärgern müsst. Allerdings kann es dann zu höheren Versicherungsbeiträgen führen, weil du dann wahrscheinlich als weiterer Fahrer nachgemeldet werden musst.
Auf sich beruhem lassen, also den Schaden am eigenen Auto selber übernehmen, würde ich in keinem Fall, wenn du von deiner Unschuld überzeugt bist. Klar dass das der gegnerischen Versicherung am liebsten wäre, weil sie zu Recht Angst davor hat, von der Reparatur an eurem Auto auch einen Teil zahlen zu müssen.
Hol dir Rechtsbeistand. Lass es ggf. zu einem Prozess kommen. Er ist dir draufgefahren. Somit ist zunächst mal er schuld. Das heißt, er müsste deine Teilschuld beweisen. Wenn Aussage gegen Aussage steht, schwierig für ihn. Wenn die Indizienbeweise auch noch für dich sprechen, erst recht. Da ist halt zu hoffen, dass das auch so von der Polizei aufgenommen wurde. Am besten wärs gewesen, du hättest an der Unfallstelle schon deine Unschuld beteuert und die Behauptungen des Unfallverursachers bestritten und die Polizei darauf aufmerksam gemacht. Viel Glück!
Mehr kann ich dir echt nicht weiterhelfen, egal wie viele Ergänzungen du noch schreibst
Wenn das Auto zugelassen ist, ist es auch versichert.
Doch, doch. Und die Versicherung muß auch so lange haften und haftet auch, bis die Verkehrsbehörde das Ding nach einer Kündigung durch die Versicherung aus dem Verkehr gezogen hat.
Wenn dein Freund sein Auto nur auf sich versichert hat, kann er einen anderen Fahrer nachmelden, muss aber eine höhere Prämie bezahlen. Ansonsten bezahlt davon unabhängig der Schuldige den Schaden.
Das Auto ist versichert, nicht die Person, die es fährt!
Wenn du es nicht geklaut, sondern mit Einverständnis des Halters gefhren hast, gibt es gar kein Problem.
Meinst du damit, daß er einen Versicherungsvertrag hat, der andere Fahrer ausschließt?
WENN die Eltern deines Freundes einen solchen Vertrag haben - der dann billiger ist - dann haben sie jetzt unter Umständen ein Problem mit ihrer Versicherung. Aber du auf keinen Fall
Das wäre dann aber auch kein Grund zur Sorge für ihn, nur für den Halter, Moin übrigens
Lauter Experten,Die K Versicherung ist eine Pflichtversicherung,und
die Bedingungen sind bei allen in Deutschland abgeschlossenen gleich.
Dann muss die Schuldfrage geklärt sein,notfals vom Gericht,wenn der
Gegner schuld ist,muß seine Vers.bezahlen,ob Du oder Dein Freund Eine hat oder nicht.Allerdings eine andere Sache ist,fahren ohne K Vers.
ist strafbar.
Frag doch bei seiner Versicherung nach, vielleich kann er dich als Mitnutzer noch nachtragen lassen.
Deine Ergänzungen rauben mir so langsam den Mittagsschlaf.
Was möchtest Du eigentlich wirklich, wissen.