Ungeborenes kind erbe
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Ungeborenes Kind als Erbe
Also: Das gezeugte, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht geborene Kind kann natürlich Erbe sein. Wundert mich eigentlich, denn normalerweise fragt die Rechtspflegerin doch, ob eine Frau, die als potentielle Erbin berufen ist, auch schwanger ist.
Also: eigentlich könnte geborenes Kind durchaus Erbe sein. unbedingt beim Nachlaßgericht nachfragen und ggf. nochmals ausschlagen.
Zum zweiten Teil deiner Frage:
Ich gehe mal von gesetzlicher Erbfolge aus.
Sind NUR noch Abkömmlinge vorhanden, so erben sie zu gleichen Teilen. Schlagen zwei von dreien aus , so erbt das übrige Kind alleine.
Ist neben den Kindern auch noch der Ehegatte am Leben, so kommt es drauf an, in welchem Güterstand der Verstorbene und die Ehefrau lebten.
Meistens ist dies ja die sog. "Zugewinngemeinschaft" , somit erbt die überlebende Ehefrau 1/2, der Rest geht an die übrigen Erben. Schlagen dann von drei KIndern wieder zwei aus , bekommt das Kind die andere Hälfte.
Ist jetzt ein bissl arg vereinfacht dargestellt, aber ich hoffe, für's erste genügt dir diese Antwort.