Ungeborenes kind erbe

Mein Vater ist gestorben als ich schwanger war. Nun haben mein Bruder und ich das Erbe ausgeschlagen, nur meine Schwester hat neben meiner Mutter angenommen. Beim Ausschlagen hat mir die Rechtspflegerin gesagt das mein Mann und ich auch für unser Kind ausschlagen müßten was nur ich getan habe. Ein Rechtsanwalt meinte jetzt das unser mitlerweile geborener Sohn nicht geerbt hätte. Was denn nun? Und wie teilt sich das Erbe wenn von drei Kindern nur eins annimmt? schonmal

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Ungeborenes Kind als Erbe

Also: Das gezeugte, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht geborene Kind kann natürlich Erbe sein. Wundert mich eigentlich, denn normalerweise fragt die Rechtspflegerin doch, ob eine Frau, die als potentielle Erbin berufen ist, auch schwanger ist.
Also: eigentlich könnte geborenes Kind durchaus Erbe sein. unbedingt beim Nachlaßgericht nachfragen und ggf. nochmals ausschlagen.
Zum zweiten Teil deiner Frage:
Ich gehe mal von gesetzlicher Erbfolge aus.
Sind NUR noch Abkömmlinge vorhanden, so erben sie zu gleichen Teilen. Schlagen zwei von dreien aus , so erbt das übrige Kind alleine.
Ist neben den Kindern auch noch der Ehegatte am Leben, so kommt es drauf an, in welchem Güterstand der Verstorbene und die Ehefrau lebten.
Meistens ist dies ja die sog. "Zugewinngemeinschaft" , somit erbt die überlebende Ehefrau 1/2, der Rest geht an die übrigen Erben. Schlagen dann von drei KIndern wieder zwei aus , bekommt das Kind die andere Hälfte.
Ist jetzt ein bissl arg vereinfacht dargestellt, aber ich hoffe, für's erste genügt dir diese Antwort.


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Kann man einen 19 jährigen nach 3 Monaten anzeigen die beide unter alkoholeinfluss, Sex …

- genauso war. Versuch auch was gegen die Eltern, denn mit unter 16 darf sie nur bis 22 Uhr raus! Soll heissen, die Eltern -- bitte denkt nach! wieso ist es zuspät für sie? ach dem kind is das egal die mutter will sich blos rächen so kommt -


erben
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- wenn mir etwas passiert, gilt der Pflichtteil auch unter Geschwistern? Wenn deine eltern das schriftlich vom notar beglaubigt -- hast, Deine Eltern. Wenn Deine Eltern Dich überleben, erben Deine dann noch lebenden Geschwister außer dem Bruder, -- stirbst bekommen Dein Vermögen Deine Kinder. Wenn Du keine Kinder hast, Deine Eltern. Wenn Deine Eltern Dich überleben, -