Unfall mitfahrer verletzt haftet
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Unfall--> Mitfahrer verletzt --> wer haftet?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.Die Versicherung stellt Sie von Schadenersatzan-sprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden. Ausgeschlossen ist jedoch der Vorsatz.
Die Haftpflichtversicherung fungiert auch als "Rechtschutzversicherung" in dem Maße, als sie ungerechtfertigte Forderungen eines Geschädigten abwehrt, dies auch bei Notwendigkeit vor Gericht.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Insassenunfallversicherung, welche durch die Gesellschaften im Rahmen einer KFZ-Vericherung angeboten wird. Über den Sinn kann man sich streiten, da die Haftpflicht diesen Bereich regelt. Allerdings ist die Summe der Gesamtentschädigung begrenzt. Diese Summe wird auf alle Geschädigten nach Grad der Verletzung aufgeteilt, sollte aber in der Regel ausreichend sein.
bin ich auch der Meinung!
Beste Antwort auf jeden Fall, einzige TOP
Es gibt eine Insassenversicherung. Ist Bestandteil der Autoversicherung
Nein der Fahrer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und sonst jeder Insasse für sich selber.Was der Vorantworter schreibt ist nicht richtig.
Ja klar wenn mir jemand verschuldet reinfährt muss meine Versicherung zahlen.alles klar
In meiner Klasse gab es einmal 2 Klassenkameraden mit ähnlichem Fall.
Der eine ist mit dem anderen mitgefahren von ner Party nach Hause, der Fahrer war aber nüchtern, und, mitten im Winter, sind sie auf eisglatter Fahrbahn geschlittert und gegen einen Baum gefahren.
Der Beifahrer hatte daraufhin, weil er 2 Wochen im Krankenhaus lag, den Fahrer auf etwas über 10.000€ Schmerzensgeld erfolgreich verklagt.
Gezahlt hatte dies damals die Versicherung des Fahrers - eine Schuld des Fahrers, das muss man dazu sagen, konnte nicht nachgewiesen werden.
Meines Wissens nach ist es so, dass wenn der Fahrer den Unfall nur fahrlässig verursacht hatte, sprich nicht absichtlich, dass dann die Versicherung des Fahrers den Schadensersatz übernimmt.
Die Innsasen Unfall Vers. muss separat abgeschlossen werden,der Fahrer
haftet,wenn Er den Unfall verursacht hat,der Geschädigte muss aber
glaubhaft nachweisen,daß die Verletzungen vom Unfall herstammen,
so steht es im Gesetz.