Pkw verkauft überführung passiert käufer unfall ähnliches vorbesitzer angemeldetes auto wie haftet

Bin gerade dabei meinen Opel Zafira zu verkaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wer haftet? Der PKW ist noch auf meinem Namen angemeldet. Der neue Käufer möchte den Wage mitnehmen und binnen drei Werktage ummelden. Doch was ist wenn er einen Unfall baut, oder sonstigen blötsin mit dem PKW macht, wer haftet dann? Bin ich mit dem Kaufvertrag aus dem Schneider?

9 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1630 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

PKW verkauft und bei der Überführung passiert dem Käufer ein Unfall oder ähnliches auf dem vom Vorbesitzer angemeldetes Auto: Wer und wie Haftet?

Solange das Auto auf Deinen Namen versichert ist, haftet Deine Versicherung. Du kannst zwar wie von Sique vorgeschlagen besondere vertragliche Regelungen vereinbaren, diese dann hinterher auch durchzusetzen, ist häufig sehr schwierig.
Deswegen bei Privatkauf immer auf Überführungskennzeichen bestehen. Zu denen gibt es dann auch eine gesonderte Versicherung.
Ruf Deine VS an - die werden Dir genau
erklären wie Du Dich korrekt verhältst.
Das Übergabe-Protokoll ist für etwaige
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im
Strassenverkehr oder Straftaten mit dem
Auto sehr sinnvoll.
Grundsätzlich haftet die Haftpflichtversicherung des Eigentümers, also derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Der Eigentümer, der hoffentlich einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, in dem Übergabetag und -Zeit festgehalten sind, kann den entstandenen Schaden dann zivilrechtlich beim Verursacher einklagen.
Ist kein Kaufvertrag unterschrieben, kann sich der Verursacher zurücklehnen, denn Schäden im Rahmen einer "Probefahrt" trägt fer Fahrzeughalter.
Am Besten: Fahrzeug selbst abmelden und dann übergeben. Ist für beide mehr Aufwand - aber kann viel Ärger sparen
Es gibt nur eine sichere Lösung.
Fahrzeug selbst abmelden.
Der Käufer kann sich bei der Zulassungsstelle ein 5-Tages-Kennzeichen holen.Kostet mit Verwaltungsakt ca. 40,-€.
Sollte der Käufer mit roten Nummern kommen und dein KFZ ist noch auf deinen Namen gemeldet darf er die roten nicht montieren.Wenn nämlich ein Kfz noch schwarze gültige Kennzeichen hat müssen diese auch benutzt werden.
Und solange das KFZ nicht anderweitig mit Kennzeichen für dieses Fahrzeug versichert ist haftest du.
Unter anderem auch wenn das Auto nur Stillgelegt ist. Angenommen der Käufer meldet dein KFZ ab und stellt es auf einen Parkplatz.Wenn nun Öl aus dem Auto austritt und die FW rückt aus, zahlst du bzw. deine Versicherung den Einsatz.
Bei den fertigen Kaufverträgen ist in der Regel ein Formular dabei, mit dem Du der Zulassungsstelle melden kannst, wann das Fahrzeug übergeben wurde. Damit gehen Strafzettel u. ä. dann direkt an den neuen Besitzer, auch wenn das Auto noch nicht umgemeldet war.
Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet und damit auch neu versichert ist, ist für Schadenersatzansprüche aber weiter Deine Versicherung zuständig. Deinen Schaden durch die erhöhten Versicherungsbeiträge müßtest Du dann beim Fahrer einfordern.
Wenn Du das vermeiden willst, mußt Du das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abmelden, eine Abholung ist dann aber zumindest für Privatpersonen mit wesentlich mehr Aufwand und Kosten verbunden, so dass Du einen entsprechend schlechteren Verkaufspreis erzielen wirst.
Solange der Käufer in Deutschland lebt und halbwegs vertrauenswürdig erscheint, würde ich daher auf eine Abmeldung verzichten, zumal man auch mit Abmeldung nicht 100%ig auf der sicheren Seite ist, wenn der Käufer dann vielleicht ohne Versicherung unterwegs ist. Obwohl Deine Versicherung mit der Abmeldung eigentlich schon erloschen ist, kann sie u. U. dennoch zur Zahlung verpflichtet werden, wenn niemand anders dan Schaden übernimmt. Wenn man jedes Risko vermeiden will, bleibt nur, das Fahrzeug an einen seriösen örtlichen Händler zu verkaufen.
haften tut deine Versicherung und auch deine Prozente gehen hoch
Die Frage ist, wann der Eigentumsübergang stattgefunden hat. Sowas kann man im Vertrag regeln, am besten mit Uhrzeit.
Genau, im Vertrag die Uhrzeit angeben, ab der der Käufer der neue Eigentümer ist. Dann kann Dir im Falle eines Unfalles nichts passieren.
Er überführt ja mit meinem Kennzeichen / Versicherung
dann braucht er ja keine Doppelkarte.oder?
Ich habe bis jetzt immer eine Doppelteversicherungskarte gehabt, selbst als ich von meiner Mutter das Auto gekauft habe, aber ob die Pflicht ist weiss ich nicht.