Umzug größeren wohnung
Die häuser einer Bekannten sollen ca. in 1 Jahr abgerissen werden.Die Gesellschaft baut darür neue Häuser,wo die jetzigen Mieter reinziehen können.Meine Frage:Wieviel stehen einer Familie zu an m2 2 Erwachsene/2 Kinder!Die Familie bekommt ergenzende Sozialhilfe.Wie hoch darf die Kaltmiete betragen?
3 Antworten zur Frage
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Umzug in einer größeren Wohnung
In der Regel ist es so:
1 P = 45qm
2 P = 60qm
3 P = 75qm
4 P = 85qm
5 P = 95qm
Kinder unter 3 Jahren werden da manchmal nicht berücksichtigt. Wie immer ist das von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich. Ausserdem spielt dann noch die Höhe der Miete eine Rolle.
Wie hoch die Miete sein darf, ist natürlich von Stadt zu Stadt verschieden. Es gibt Städte mit extrem hohen Mieten. Da zahlt auch das Amt mehr.
Größe der Wohnung / Unterkunft
Als eine angemessen große Wohnung betrachtet die Agentur für Arbeit für eine Person mit 45 m². Diese erhöht sich um jede weitere im Bedarfshaushalt lebende Person um 15 m², wobei Säuglinge nicht als "Person" gelten.
Höhe der Miete
Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich, wie im ersten Absatz bereits angesprochen, nach den örtlichen Gegebenheiten. Natürlich kann man nicht den Quadratmeterpreis einer ländlichen Region mit einem Quadratmeterpreis einer städtischen Region gleich setzen.
Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von ca. 4 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und bei einer städtischen Region z.B. 13,50 Euro nehmen.
Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Kommune erfragen. Diese Ämter richten sich oftmals nach den ortsüblichen Mietpreisen und den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes zur Antragstellung auf Wohngeld und können eine verbindliche Auskunft geben.
Mieten im unteren Bereich werden von der ARGE in der Regel übernommen, diese müssen aber nicht zwingend im untersten Mietbereich liegen.
Quelle:Hartz IV für Studenten - Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Die Größe der Wohnung ist zweitrangig, aber bereits genannten Größen sind Anhaltspunkte. Viel wichtiger ist die Miethöhe, die je nach Kommune unterschiedlich hoch sein darf und sich nach dem Mietspiegel richtet. Daher ist es notwendig bei der ARGE nachzufragen, wie hoch die Miete in dieser Kommune sein dürfen.
Nur als Beispiel: Für 500 Euro bekommt man im Osten auf dem flachen Land sicherlich eine anständige Bude, während man in München müde lächelt.